Landesschachbund
Brandenburg e.V.![]() |
Spielordnung
des Nachwuchses
in der Fassung des Beschlusses der Spielkommission vom 3. Juli 2010
Inhaltsverzeichnis
§ 1: Organisation des Spielbetriebes und der Spielberechtigung
§ 2: Spielregeln, Streitfälle
§ 3: Ordnungsmaßnahmen
§ 4: Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere
§ 5: Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
§ 6: Landeseinzelmeisterschaften des Nachwuchses (LEM)
§ 7: Vereinsmannschaftsmeisterschaften (BVJM)
§ 8: Qualifikationsturnier zur Jugend-Bundesliga
§ 9: Brandenburgischer Schulschachmannschaftswettbewerb (BSMW)
§ 10: Brandenburgischer Schulschachpokalwettbewerb (BSPW)
§ 11: Sonderbestimmungen
§ 1 Organisation des Spielbetriebes und
der Spielberechtigung
1.1 Diese Spielordnung regelt
den Jugendspielverkehr, soweit er über den Rahmen der Kreise des
Landesschachbundes Brandenburg hinausgeht, insbesondere die unter § 1.3 aufgeführten
Veranstaltungen.
1.2 Die nachfolgenden Regelungen gelten in gleicher Weise für
Spielerinnen und Spieler.
1.3 Die Spielkommission des LSBB veranstaltet - sofern im Haushalt die
dafür erforderlichen Mittel
bereitgestellt sind - alljährlich folgende Turniere:
1. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u18 (LEM u18)
2. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u18 weiblich (LEM u18w)
3. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u16 (LEM u16)
4. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u16 weiblich (LEM u16w)
5. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u14 (LEM u14)
6. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u14 weiblich (LEM u14w)
7. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u12 (LEM u12)
8. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u12 weiblich (LEM u12w)
9. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u10 (LEM u10)
10. Landeseinzelmeisterschaft in der Altersklasse u10 (LEM u10w)
11. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u16 (BVJM u16)
12. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u14 (BVJM u14)
13. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u12 (BVJM u12)
14. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u10 (BVJM u10)
15. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u20 weiblich (BVJM u20
weiblich)
16. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u14 weiblich (BVJM u14
weiblich)
17. Vereinsmannschaftsmeisterschaft in der Altersklasse u19 (BVJM u19)
18. Schulschachmannschaftsmeisterschaft
19. Schulschachpokalwettbewerb
1.4 An den Veranstaltungen nach § 1.3.1 bis § 1.3.17 können nur
Jugendliche teilnehmen, die
durch ihre Mitgliedsorganisation dem Deutschen Schachbund gemeldet sind.
1.5 Spielberechtigung in den
einzelnen Altersklassen:
1. u 20: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet hat.
2. u 19: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet hat.
3. u 18: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
4. u 16: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
5. u 14: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.
6. u 12: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat.
7. u 10: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.
8. u 8: wer zu Beginn des
Kalenderjahres noch nicht das 8. Lebensjahr vollendet hat.
1.6 In den Veranstaltungen nach §7 (BVJM-Turniere)
können Gastspieler gemeldet werden. Gastspielgenehmigungen für die jeweilige
Saison werden nur für Spieler erteilt, in deren Heimatverein keine Mannschaft
in der entsprechenden oder der nächst höheren Altersklasse gebildet wird.
Der Einsatz im Gastverein darf ebenfalls nur in diesen beiden Altersklassen
erfolgen.
Je Spiel dürfen maximal 50% der Bretter mit Gastspielern besetzt werden.
Es können beliebig viele Gastspieler gemeldet werden, wenn für diese die
Genehmigung vorliegt.
1.7 Die Turnierleitung obliegt bei allen vom Nachwuchsbereich
ausgeschriebenen Turnieren dem jeweils zuständigen Spiel- bzw. Staffelleiter.
Im Falle der Verhinderung oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit können nach
Abstimmung mit der Spielkommission des LSBB fachlich Geeignete mit der
Turnierleitung betraut werden.
1.8 Als letzte Instanz im Nachwuchsbereich in spieltechnischen Fragen
entscheidet das Schiedsgericht des LSBB.
§ 2 Spielregeln, Streitfälle
2.1 Die Spielregeln des
Weltschachbundes (FIDE), die Auslosungsbestimmung des Weltschachbundes (FIDE),
die Spielordnung der DSJ, die Turnierordnung und Satzung des LSBB bilden einen
Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese
Spielordnung keine abschließende Regelung trifft.
2.2 Zu allen vom Nachwuchsbereich ausgerichteten Turnieren hat der zuständige
Spielleiter eine detaillierte Ausschreibung mit sämtlichen Einzelheiten,
insbesondere der Kostenerstattung und Meldefristen, bekannt zu geben. Ferner ist
vor Turnierbeginn bekannt zu geben:
- wo und wann die Runden gespielt werden;
- Auslosungsmodus, Zeitpunkt und Ort der Auslosung, bei Turnieren nach CH-System
für jede Runde;
- die Hilfswertung bei Punktgleichheit.
2.3 Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des
Turniers können Proteste nicht mehr eingebracht werden.
2.4 Alle Spieler, Mannschaften, Betreuer und Begleiter sind verpflichtet,
die Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung
ergangene Ausschreibung im Sinne des fair play zu beachten sowie die allgemeine
Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf das
Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet
insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von
Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße
können nach § 3 geahndet werden.
§ 3
Ordnungsmaßnahmen
3.1 Bei
Verstößen gegen die Spielordnung können nachfolgende Maßnahmen des
Spielleiters, Schiedsrichters bzw. Turnierleiters verhängt werden:
a) Ermahnung; b) Verwarnung; c) Verweis; d) Zeitstrafen;
e) Annullierung von Spielergebnissen & Anordnung von Wiederholungsspielen;
f) Erkennung auf Verlust von Partien; g) Ausschluss von der laufenden Partie;
h) Anordnung, den Turniersaal zu verlassen.
Bei wiederholten groben Verstößen kann:
i) eine Geldbuße in Höhe von 50 EUR;
j) Spielsperre für Nachwuchs-Veranstaltungen des LSBB bis max. 1 Jahr verhängt
werden.
3.2 Gegen die Maßnahmen a) - h) können Betroffene unverzüglich, spätestens
jedoch vor der nächsten Runde beim Turnierschiedsgericht Einspruch erheben. Das
Schiedsgericht des LSBB kann bei Bedarf hinzugezogen werden.
3.3 Gegen einen Bescheid i) und j) kann innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt Einspruch beim Schiedsgericht des LSBB über den Landesspielleiter
eingelegt werden.
3.4 Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
3.5 Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
anzuwenden. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten
Sachverhaltes, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der
Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf eine schriftliche Begründung kann bei
Maßnahmen 3.1 a) - h) verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme
akzeptiert.
§ 4
Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere
Soweit in den jeweiligen
Ausschreibungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die
nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
4.1 Bei Punktgleichheit gelten bei Turnieren nach CH-System folgende
Kriterien für die Platzierung:
1. Buchholzwertung; 2. Buchholzsumme; 3. Siegwertung.
4.2 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren folgende Kriterien für
die Platzierung:
1. Sonneborn-Berger-Wertung; 2. Siegwertung; 3. Partie gegeneinander.
4.3 Ist nach vorstehenden Kriterien eine Differenzierung nicht möglich,
teilen sich die betreffenden Sportler den fraglichen Platz. Ist für die Vergabe
von Pokalen und Preisen bzw. um Qualifikationsplätze eine Differenzierung
notwendig, werden als Stichkampf zwei Blitzpartien ausgetragen. Ist dann noch
keine Entscheidung gefallen, werden weitere Blitzpartien bis zur Entscheidung
(eine Gewinnpartie) gespielt.
4.4 Jeder Teilnehmer wird von einem volljährigen Begleiter betreut.
Dieser ist für die von ihm betreuten Teilnehmer gegenüber Ausrichter,
Turnierleitung und Bevollmächtigtem der Unterkunft verantwortlich. Ein ohne
Begleiter angereister Spieler ist nicht startberechtigt.
4.5 Vor Turnierbeginn wird ein Turniergericht bestehend aus 3 Mitgliedern
gebildet.
§ 5
Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
Soweit die jeweilige Ausschreibung
nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die
nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
5.1 Abweichend von den FIDE-Regel
6.6.a) wird für die Turniere nach §7 und §8 festgelegt, dass jeder Spieler,
der mehr als 30 Minuten nach Spielbeginn am Schachbrett erscheint, seine Partie
verliert. Die Wartezeit für diese Turniere beträgt somit 30 Minuten.
5.2 Sind für den Mannschaftskampf 4
Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die mindestens 2,5 Brettpunkte
erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 2 Brettpunkte
erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 2
Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte. Bei abweichender Bretterzahl wird
analog verfahren.
5.3 Bei Punktgleichheit gelten bei Rundenturnieren folgende Kriterien für
die Platzierung:
1. Brettpunkte, 2. Berliner Wertung.
5.4 Ist nach vorstehenden Kriterien keine Differenzierung möglich,
teilen sich die betreffenden Mannschaften den fraglichen Platz. Ist eine
Differenzierung notwendig, wird analog nach § 4.3 eine Entscheidung herbeigeführt.
5.5 Jede Mannschaft wird von einem volljährigen Begleiter betreut.
Dieser ist für seine Mannschaft gegenüber Ausrichter, Turnierleitung und
Bevollmächtigtem der Unterkunft verantwortlich. Eine ohne Begleiter angereiste
Mannschaft ist nicht startberechtigt.
5.6 Jede Mannschaft benennt dem Spiel- bzw. Staffelleiter einen
Mannschaftsführer. Der Mannschaftsführer ist zuständig für die
Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten, die
Partie aufzugeben oder fortzusetzen, einen Remisvorschlag anzunehmen oder
abzulehnen und ein Remisangebot abzugeben.
Er hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des
Turnierleiters Protest einzulegen.
5.7 Die Reihenfolge darf während des Turniers nicht mehr geändert
werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Verlust der Partien der zu tief
eingesetzten Spieler nach sich. Der Einsatz eines nicht spielberechtigten
Spielers zieht den Verlust des Mannschaftskampfes nach sich. Für die
DWZ-Auswertung gelten die tatsächlich erspielten Ergebnisse.
§ 6 Landeseinzelmeisterschaften des
Nachwuchses
6.1 Die Spielkommission des
LSBB führt jährlich die unter den §§ 1.3.1 bis 1.3.10 genannten
Landeseinzelmeisterschaften (LEM) durch. Sofern
die Ausschreibung keine andere Regelung trifft, beträgt die Bedenkzeit 90
Minuten für 36 Züge plus 30 Minuten bis Blättchenfall. Es gelten sinngemäß
die Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach (FIDE Quick -
Play Finish Rules).
Bei entsprechendem Interesse ist ebenfalls eine Landeseinzelmeisterschaft der
weiblichen und männlichen Jugend U 8 möglich. Diese muss nicht zeit- und
ortsgleich mit den anderen LEM stattfinden.
6.2 An jedem weiblichen und männlichen LEM-Finale nach den §§ 1.3.1
bis 1.3.10 nehmen bis zu 8 Jugendliche teil.
6.3 Zur Ermittlung der Teilnehmer werden folgende Regionalgruppen aus den
Landkreisen/kreisfreien Städten gebildet:
Gruppe West: Brandenburg/Havel, Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin,
Potsdam,
Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming;
Gruppe Ost: Barnim, Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark;
Gruppe Süd: Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße.
Die jeweiligen Regionen organisieren den zur Ermittlung der Qualifikanten
notwendigen Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die Bestimmungen dieser
Spielordnung sind sinngemäß anzuwenden.
6.4 Die Regionalgruppen West, Ost und Süd können je 2 Teilnehmer
entsenden.
6.5 Die Restplätze werden wie folgt vergeben:
- Landesmeister des Vorjahres, sofern er von seinem Startrecht als
Vorberechtigter Gebrauch macht und er nicht die Altersklasse wechselt. Ausnahme:
§ 1.5.1 wird nicht mehr erfüllt;
- Landesmeister des Vorjahres der nächstniederen Altersklasse, sofern er in die
nächsthöhere Altersklasse wechselt und von seinem Startrecht als
Vorberechtigter Gebrauch macht;
- verzichtet ein Titelverteidiger auf sein persönliches Startrecht, so
verbleibt der Platz in der entsprechenden Regionalgruppe;
- an die Regionalgruppe, deren Sportler bei der LEM des Vorjahres den
2. bzw. 3. Platz usw. belegt haben.
6.6 Startgebühren, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für die LEM
sind grundsätzlich entsprechend der Ausschreibung zum angegebenen Termin auf
das genannte Konto zu überweisen. Ansonsten erlischt die Startberechtigung des
betreffenden Sportlers und es werden durch den Jugendwart Nachfolgekandidaten
entsprechend §§ 6.4 und 6.5
eingeladen.
6.7 Der Sieger jeder LEM erhält den Titel „Landesmeister der AK ...
des jeweiligen Jahres ...“ bzw. „Landesmeisterin der AK ... des jeweiligen
Jahres ...“
6.8 Qualifikationsplätze zur DEM werden nach Spielordnung der DSJ
vergeben.
§ 7
Vereinsmannschaftsmeisterschaften (BVJM)
7.1 Die Spielkommission des
LSBB schreibt jährlich die unter den §§ 1.3.11 bis 1.3.17 genannten
Vereinsmannschaftsmeisterschaften aus. Der zuständige Spielleiter kann mit der
Ausschreibung abweichende Regelungen zum Spielbetrieb gemäß §§ 7 und 8
festlegen.
7.2 Die BVJM können von September bis Juni stattfinden. Sie werden in
den vorgesehenen Altersklassen als offene Turniere im Rundensystem ausgetragen.
7.3 Nach Eingang der Meldungen ist eine Teilung in Staffeln nach
regionalen Gesichtspunkten möglich. Staffeleinteilung, Spieltermine und –orte
mit Ansetzungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
7.4 Eine Mannschaft besteht aus 4 Stammspielern
plus maximal 16 Ersatzspielern.
Ausnahme BVJM u19: 6 Stammspieler plus maximal 14 Ersatzspieler.
Die Spielberechtigung ergibt sich aus den §§ 1.4 und 1.5. Die
Mannschaftsaufstellung ist zusammen mit Angabe von Spielort und
Mannschaftsleiter (Kontaktdaten) zum in der Ausschreibung genannten Meldetermin
einzureichen. Nachmeldungen sind bis insgesamt 20 gemeldeten Spielern möglich;
Abmeldungen ändern dies nicht.
7.5 Ein Spieler darf nicht
zugleich Stammspieler in verschiedenen Altersklassen sein. Ein Stammspieler der
Jugendbundesliga Nord kann nicht für die BVJM u19 gemeldet werden.
Ausnahmen:
- Stammspieler der BVJM u19 dürfen Stammspieler in einer weiteren AK sein.
- Spielerinnen, die als Stammspieler einer Mannschaft für Meisterschaften nach
§ 1.3.15 oder 1.3.16 gemeldet sind, dürfen auch als Stammspieler für
Meisterschaften nach § 1.3.11 bis 1.3.14 und 1.3.17 bzw. für die
Jugendbundesliga Nord gemeldet werden.
7.6 Spieler, die an Meisterschaften nach §1.3.14 (BVJM u10) teilnehmen,
müssen die Bedingungen gemäß § 1.4 nicht erfüllen. Eine Mitgliedschaft im
LSBB wird aber angestrebt.
7.7 Der jeweilige Sieger erhält den Titel „Brandenburger
Vereinsmannschaftsmeister [AK] [Jahr].
7.8 Eventuelle Qualifikationen und weitere Festlegungen ergeben sich aus
den Bestimmungen der Norddeutschen Schachjugenden bzw. der Deutschen
Schachjugend.
§ 8 Qualifikation zur Jugendbundesliga
Nord
8.1
Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft gemäß § 1.3.17 (BVJM u19) dient auch der
Ermittlung des Aufsteigers in die Jugendbundesliga Nord.
8.2 Der Sieger der BVJM u19 steigt in
die Jugendbundesliga Nord auf, wenn
a) keine
Brandenburger Mannschaft absteigt
b) der
Brandenburger Absteiger auf das Relegationsspiel verzichtet bzw. die
Brandenburger Absteiger auf das Relegationsturnier verzichten
c) er
das Relegationsspiel/Relegationsturnier gewinnt.
8.3 Nehmen Sieger und Absteiger ihr Startrecht in der Jugendbundesliga
Nord nicht wahr, geht das Aufstiegsrecht an den Zweitplatzierten der BVJM u19 über.
8.4
Für den Aufsteiger gelten die jeweils gültigen Regelungen der Turnierordnung
der Jugendbundesliga Nord.
§ 9 Brandenburgischer Schulschach-Mannschaftswettbewerb (BSMW)
9.1 Der BSMW wird jährlich
in 6 Wettkampfklassen (WK) ausgetragen.
Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen
Brandenburgs außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung
dienen.
Spielberechtigt sind:
- für die WK 1 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden
Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- für die WK 2 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden
Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- für die WK 3 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden
Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- für die WK 4 alle Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des betreffenden
Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- für die WK M alle Schülerinnen und Abgängerinnen des laufenden Schuljahres,
die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- für die WK G alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1-4 besuchen.
9.2 Jede Schule des Landes Brandenburg ist berechtigt, je WK bis zu 3
Mannschaften, die aus je 4 Spielern derselben Schule bestehen, zu entsenden.
9.3 Die Spielberechtigung gemäß §§ 9.1 und 9.2 ist von den jeweiligen
Schulleitungen schriftlich zu bestätigen.
9.4 Es wird für alle WK ein Turnier nach CH-System ausgetragen. Dabei
wird nach den Schnellschachregeln der FIDE gespielt. Die
Bedenkzeit wird in der jeweiligen Ausschreibung geregelt.
9.5 Die Qualifikation zu den Deutschen Schulschachmeisterschaften richtet
sich nach der Spielordnung der Deutschen Schachjugend.
9.6 Der Referent für Schulschach kann hiervon abweichende Regelungen zur
Austragung der BSMW mit der Ausschreibung festlegen.
§ 10 Brandenburgischer
Schulschachpokalwettbewerb (BSPW)
Nähere Einzelheiten zur Durchführung regelt die jeweilige Ausschreibung.
§ 11 Sonderbestimmung
Spieler und Vereine, gegen die der LSBB-Nachwuchsbereich bzw. der Landesstützpunkt
noch offene finanzielle Forderungen hat, sind bis zur Begleichung ihrer Außenstände
für den kompletten Spielbetrieb des Nachwuchses auf Regional- und Landesebene
gesperrt. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des LSBB und im
Verkündungsorgan.