Landesschachbund Brandenburg e.V. |
Richtlinie
- Auslagenerstattung - des LSBB e.V.
- Anlage zur Finanzordnung -
1.
Allgemeines
1. Allgemein sind
alle Zahlungen über die Kasse (Schatzmeister) zu leisten. Soweit nicht
besondere Regelungen getroffen sind, werden die Auslagen gemäß Punkt 8
„Finanzordnung des LSBB e.V.“ nach folgenden Grundsätzen erstattet:
1.1 Für alle Auslagen gilt der Grundsatz der Sparsamkeit.
1.2 Die im Folgenden aufgeführten Sätze sind Höchstbeträge; sie müssen
in der Abrechnung nicht ausgeschöpft werden.
1.3 Größere Auslagen sind umgehend, d.h. 14 Tage nach Veranstaltung,
kleinere Auslagen halbjährlich zum 20. Juni und 20. Dezember abzurechnen.
2. Maßnahmen aus Drittmitteln
Soweit Auslagen für Maßnahmen anfallen, die nach besonderen
Bewilligungsbedingungen Dritter abgerechnet werden, sind sie getrennt
abzurechnen. Die Bewilligungsbedingungen haben Vorrang vor dieser Regelung; es
gelten die niedrigeren Sätze.
3. Sachliche Auslagen für die Wahrnehmung der Funktion werden nach Beleg
erstattet; ggf. ist ein Beleg zu erstellen. Bei Porto und Telefonkosten genügt
eine einfache Aufstellung.
4. Reisekosten
4.1 Bahnkosten werden in Höhe des Tarifes 2. Klasse einschließlich Zuschläge
erstattet. Mögliche Ermäßigungen sind zu nutzen.
4.2 Kosten des Personennahverkehrs (Bus, S-, U- und Straßenbahn) werden
in der angegebenen Höhe erstattet. Bei Pkw-Nutzung werden 0,30 EUR je km
erstattet. Es sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden; für die Mitnahme
jeder weiteren Person erhöht sich die Vergütung um 0,02 EUR pro km.
4.3
Tagegeld
Grundlage: "Bundesreisekostengesetz vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418) {Ausfertigungsdatum},
zuletzt
geändert durch Artikel 3 G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285, und
Reisekostenabrechnung des Deutschen Schachbundes e.V., mit Stand vom Dezember
2009.
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der Aufwands- und Pauschvergütung
des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 5 Satz 1 und 2) sowie {BRKG § 6,
7, 9}
Bei Inlandreisen werden bei der Wahrnehmung der Funktion pro Kalendertag
folgende steuerfreie Tagegelder gezahlt:
Tabelle 1
Dauer der Abwesenheit von der Wohnung |
Betrag je Kalendertag |
mindestens 8 Stunden, aber weniger als 14 Stunden |
12,00 EUR |
mindestens 14 Stunden, aber weniger als 24 Stunden |
12,00 EUR |
24 Stunden |
24,00 EUR |
Tabelle 2
Erhält der Dienstreisende seines Amtes wegen unendgeldliche Verpflegung, ist vom Tagegeld nachfolgender Betrag bei Erhalt entsprechender Verpflegung einzubehalten:
Frühstück |
20 % |
4,80 EUR |
(Mittagessen) Hauptmahlzeit |
40 % |
9,60 EUR |
(Abendessen) Hauptmahlzeit |
40 % |
9,60 EUR |
Der Kürzungsbetrag
errechnet sich immer vom vollen Tagegeldsatz, also auch bei einem Teiltagegeld.
Der Kürzungsbetrag darf das Teiltagegeld jedoch nicht überschreiten.
4.4
Besteht zwischen der Wohnung und Dienststätte, nur eine geringe Entfernung,
(d.h. 2 km, gem. BRKG
§ 6 Abs. 1 Satz 3) wird Tagegeld
nicht gewährt.
4.5 Übernachtungsgelder
4.5.1 Das Übernachtungsgeld für eine notwendige Übernachtung ohne
belegmäßigen Nachweis beträgt pauschal 20,00 EUR je Übernachtung
(BRKG § 7).
4.5.2 Notwendige höhere Übernachtungskosten werden gegen Beleg
erstattet.
4.5.3 Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen,
sind im Inland um 4,80 EUR zu kürzen.
4.5.4 Für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln wird kein Übernachtungsgeld
gezahlt.
4.6 Für die Dauer von Veranstaltungen werden Tage- und Übernachtungsgelder
nicht gezahlt, wenn vom Ausrichter freie Unterkunft und Verpflegung gewährleistet
wird.
4.6.1 Die Einladungen bzw. deren Ablichtungen der Ausrichter ist der
Abrechnung beizufügen.
4.7 Nebenkosten
Notwendige Nebenkosten (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Taxikosten)
werden erstattet; sie sind nachzuweisen und gegebenenfalls zu begründen und zu
belegen.
5. Für Tagungen des LSBB, bzw. für
die Teilnahme an Tagungen im Auftrag des Präsidiums des LSBB, wird ein
Sitzungsgeld von täglich 25 EUR gezahlt. Das betrifft Präsidiums- und
Spielkommissionssitzungen, Kreistagungen, Sitzungen des DSB, LSB sowie
Kongresse.
6. Inkrafttreten
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 28. Oktober 2011.
Aktualisiert durch
Präsidiumsbeschluss vom 14. Februar 2014.