Landesschachbund
Brandenburg e.V.![]() |
Beschlüsse
Gewährung
von Zuschüssen des LSBB e.V. für überregionale Wettkämpfe
(Verfahrensweise für Antrag, Nachweisführung und Auszahlung)
- Beschluss P 01/06 -
Auf Antrag kann das Präsidium des LSBB e.V. über die Förderung von
Mitgliedern/Mannschaften/Einzelpersonen an überregional bedeutsamen
Veranstaltungen entscheiden. Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle
des LSBB e.V. zu richten unter Angabe der Person/der Mannschaft, der
Veranstaltung, der beantragten Summe und einer Begründung. Ein gewährter
Zuschuss wird nach der Veranstaltung vom Schatzmeister ausgezahlt (überwiesen).
Vorauszugehen hat eine zeitnahe und revisionssichere Nachweiserbringung
bestehend aus Belegen, die die Ausgaben an den Veranstalter nachweisen und
haben, als Original bzw. Kopie, folgender Art zu sein:
Immer die Überweisung bzw. Zahlung an den Veranstalter (dessen
Empfangsquittung), mindestens über eine Zahlung in der gewährten Höhe, oder
die eine größere getätigte Ausgabe enthält. Sowie die Ausschreibung bzw.
Einladung.
Zusätzliche freiwillige Vorlage, z.B. eine Rechnungslegung über die Teilnahme,
und/oder auch den Teilnahmenachweis in Form des Endstandes.
Beschluss
des Präsidiums des LSBB e.V. vom 8. April 2006.
Mitgliedererfassung
und Passwesen
- Beschluss Nr.
4/93 -
1. Die
Erfassung der Mitglieder und die Aufgaben des Passwesens sind als Einheit zu
betrachten.
2. Die Mitgliedererfassung und das Passwesen sind Bestandteil der
Finanzentwicklung, des Wettkampfbetriebes und der DWZ-Arbeit im LSBB.
3. Die Mitgliedererfassung und das Passwesen wird ab 30.08.1993 der Geschäftsstelle
als zentrales Organ des LSBB zugeordnet.
4. Unter Beachtung des Punktes 3 ist die Passordnung zur Geschäftsstelle
zuzuordnen und entsprechend neu zu fassen.
5. Durch den Schatzmeister, den Spielleiter und den DWZ-Beauftragten sind
jährlich terminisierte Anforderungen an die Geschäftsstelle bis zum jeweiligen
1. Januar des jeweiligen Jahres, aus ihrem Arbeitsbereich heraus, zu dieser
Problematik zu stellen. Diese Anforderungen sind termingerecht durch die Geschäftsstelle
zu erfüllen.
6. Um den Finanzausgleich gegenüber dem DSB und dem LSBB zu erfüllen,
sind bis ab 01.12.1993 eingehende Änderungen oder Neuanmeldungen eine Gebühr
von 1,50 EUR beim LSBB durch den Antragsteller einzuzahlen. Diese Mittel werden
dann entsprechend der Anforderungen des DSB weitergeleitet.
7. Durch den Geschäftsführer ist auf der Basis einer guten
Zusammenarbeit mit den Vereinen zu jeder Zeit der aktuelle Mitgliederstand zu führen.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 5. Juni 1993.
Ordnung
zur Rechnungslegung bei Mitgliederanteilen und Anmeldungen ab 01.01.97
- Beschluss Nr.
26/96 -
1. Die
Geschäftsstelle bearbeitet die Mitgliederbewegung.
2. Jährlich werden in Abstimmung mit dem DSB per 10.02. und 20.08.
Mitgliederlisten erstellt. Diese werden den Vereinen, den Schatzmeistern der
Kreise und des LSBB zur Verfügung gestellt.
3. Der Schatzmeister stellt dann die jährlichen Rechnungen für die Abführungen
an den DSB und LSBB an die Kreise. Durch die Kreise sind diese Anteile an den
LSBB abzuführen.
4. Der Schatzmeister übermittelt dann den Anteil an den DSB.
5. Die Kreise stellen dann auf der Grundlage von Punkt 2 den Vereinen
ihre Rechnungen. Diese beinhalten die Abführungen an den DSB, LSBB und den
Kreis, wobei letzterer Betrag beim Kreis verbleibt. Diese Maßnahme macht sich
auf Grund der Aufgabenverteilungspläne notwendig.
6. Mitgliederanmeldegebühren werden auf Grund der Anmeldungen bei der
Geschäftsstelle durch den Schatzmeister des LSBB am Ende eines Kalenderjahres
den Vereinen in Rechnung gestellt. Die Neuanmeldungen sind auf der Vereinsliste
mit einem Sternchen versehen. Sollte die Einzahlung dieser Gebühr nicht
termingerecht erfolgen, läuft der Verein Gefahr mit aller Konsequenz einer
Sperre der betreffenden Spieler.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 1. Juni 1996.
Abführungen
aus den anteiligen Mitgliederbeiträgen der Vereine des LSBB
-
Beschluss Nr. L 1/04 -
Der
Kongress des LSBB e.V. legt folgende Beiträge ab dem Jahr 2005 fest:
1. Pro Mitglied U 10 = Beitragsfrei 0,00 EUR / Jahr
2. Pro Mitglied U 14 = Schülerbeitrag 4,00 EUR / Jahr
davon 2,00 EUR an den DSB und 2,00 EUR an den LSBB
3. Pro Mitglied U 18 = Jugendbeitrag 7,75 EUR / Jahr
davon 4,00 EUR an den DSB und 3,75 EUR an den LSBB
4. Pro Mitglied Ü 18 = Erwachsenenbeitrag 15,50 EUR / Jahr
davon 8,00 EUR an den DSB und 7,50 EUR an den LSBB
Die Beiträge werden auf der Grundlage der Mitgliederlisten des Deutschen
Schachbundes errechnet und den Vereinen mitgeteilt. Der Stichtag für die
Berechnung ist der 31. Dezember des Vorjahres.
Die Beitragsrechnungen werden in 2 Raten durch die Vereine beglichen. (1. Rate:
30. März; 2. Rate: 15. August), wobei die Zahlung in einer Rate empfohlen wird.
Die Beiträge werden auf das Konto des LSBB e.V. überwiesen.
Die anteiligen Abführungen der Kreise werden durch diese selbständig geregelt.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 6. Juni 2004 (LSBB-Anteil). Beschluss des Kongresses des Deutschen Schachbundes e.V. vom 7. Mai 2005 (DSB-Anteil). Gemäß der Finanzordnung des LSBB e.V., Ziff. 2.2, ist der DSB-Anteil ein durchlaufender Posten und wird an die Vereine weitergegeben.
Delegiertenschlüssel
für die Kongresse des LSBB e.V.
-
Beschluss Nr. 27/99 -
Für
die Landeskongresse des LSBB e.V. wurde folgender Delegiertenschlüssel
festgelegt:
Delegierte sind:
- alle Mitglieder des Präsidiums,
- die Vorsitzenden der Kassenprüfer und des Schiedsgerichts,
- Delegierte aus den Vereinen; Je Verein für jeden angefangenen 30-er
Mitgliedsblock je ein Delegierter.
Stimmenbündelungen sind nicht statthaft.
- Jeder Kreisschachbund hat eine Stimme, wenn dieser Mitglied im LSBB ist,
- ein Vertreter des Landessenioren-Schachvereins Brandenburg e.V.,
- Ehrenmitglieder.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 5. Juni 1999.
Registratur
von Beschlüssen des LSBB
-
Beschluss P 01/00 -
§
1
Die Beschlüsse der Organe des LSBB e.V. werden nach einem
Kennzeichnungsplan sowie jährlich in nummerischer Reihenfolge erfasst.
§ 2
Beschlüsse, die Bestandteil von Protokollen sind, werden als Einzelbelege
erfasst und gekennzeichnet, soweit sie Regelungen enthalten und Außenwirkung
haben. Sie werden vom Tagungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.
§ 3
Die Kennzeichnung der Beschlüsse erfolgt nach dem beschließenden Organ,
L = Landeskongress, P = Präsidium,
S = Schiedsgericht, K = Kassenprüfer.
Die Beschlüsse werden in der Geschäftsstelle entsprechend der Kennzeichnung
abgelegt und dort einsichtbar geführt.
§ 4
Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. Juni 1995 - Nr. 21/95 über
die Informationstätigkeit des LSBB und seiner Kreise bleibt unberührt.
§ 5
Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt der
Beschluss des Präsidiums vom 5. Juni 1993 - Nr. 2/93 außer Kraft.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 14. August 1999.
Veröffentlichungen
Rochade Europa
-
Beschluss Nr. 1/93 -
Zur
Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Berichterstattung in der Zeitschrift Rochade
Europa, dem offiziellen Verkündungsorgan des LSBB und seiner Kreise
innerhalb des Abschnittes „Rochade Brandenburg“, wird folgendes festgelegt:
1. Die zur Veröffentlichung vorgesehen Manuskripte, die den LSBB als
Gesamtheit betreffen:
- Turnierberichte über Landes-Mannschafts- und Einzelmeisterschaften,
- Blitz- und Schnellschach, Pokal u.a., Ausschreibungen des LSBB,
- Berichte über Präsidiumstagungen u.a., Mitteilungen der Geschäftsstelle
u.a.,
werden der Redaktion Rochade Europa über den Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
des LSBB zugeleitet.
2. Die zur Veröffentlichung vorgesehenen Manuskripte, die nur die Kreise
betreffen, werden der Redaktion der Rochade Europa durch die
jeweiligen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit der Kreise zugeleitet.
3. Allen Vereinen und Schachabteilungen von Vereinen wird empfohlen, die Rochade
Europa zu abonnieren (bei der Redaktion in 99601 Sömmerda, Postfach
100054), da dort die wesentlichen Mitteilungen des LSBB und seiner Kreise
publiziert werden.
4. Allen Vereinen und Schachabteilungen von Vereinen wird empfohlen, in
der Rochade Europa aus ihrem Vereinsleben zu berichten und für
eine Veröffentlichung geeignete Fotos zur Verfügung zu stellen.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 5. Juni 1993.
Zur
offiziellen Informationstätigkeit des LSBB e.V. und seiner Kreise
-
Beschluss Nr. 21/95 -
Zur
besseren Verständigung mit den Vereinen und Abteilungen des LSBB e.V. und auf
kostengünstiger Basis werden alle Festlegungen, Beschlüsse, Ordnungen,
Ausschreibungen usw. den Vereinen und Abteilungen nicht mehr per Post
zugeleitet, sondern über die Zeitschrift Rochade Europa, dem
offiziellen Verkündungsorgan des LSBB, zur Kenntnis gebracht.
Damit ein Verlust an offiziellen Informationen vermieden wird, wird allen
Vereinen und Abteilungen des LSBB geraten, die Zeitschrift Rochade Europa mit
dem Regionalteil „Rochade Berlin * Brandenburg“ zu abonnieren.
Beschluss der Mitgliederversammlung des LSBB e.V. vom 10. Juni 1995.
Veröffentlichungsrhythmus
der Deutschen Wertzahlen
-
Beschluss P 04/00 -
Im
Verkündungsorgan des LSBB e.V. wird folgender Veröffentlichungsrhythmus der
DWZ-Zahlen der Mitglieder eingeführt:
Gesamtliste LSBB alphabetisch: Juli-Ausgabe
Bestenliste LSBB (Frauen, Herren, Jugend, Senioren): März-Ausgabe &
Oktober-Ausgabe
Gesamtliste Vereine alphabetisch: Dezember-Ausgabe
Der Beschluss der Wertungskommission vom 27.05.1995 wurde einstimmig außer
Kraft gesetzt.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 25. November 2000.