Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Beschlüsse

Gewährung von Zuschüssen des LSBB e.V. für überregionale Wettkämpfe
Zuschuss für die Teilnahme an überregionalen Weiterbildungsmaßnahmen
Ordnung zur Rechnungslegung bei Mitgliederanteilen und Anmeldungen
Abführungen aus den anteiligen Mitgliederbeiträgen der Vereine des LSBB
Delegiertenschlüssel für die Kongresse des LSBB
Registratur von Beschlüssen des LSBB

Gewährung von Zuschüssen des LSBB e.V. für überregionale Wettkämpfe
(Verfahrensweise für Antrag, Nachweisführung und Auszahlung)
- Beschluss Nr. P 01/18 -
Auf Antrag kann das Präsidium des LSBB e.V. über die Förderung von Vereinen an überregional bedeutsamen Veranstaltungen entscheiden. Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle des LSBB e.V. zu richten unter Angabe der Mannschaft, der Veranstaltung, der beantragten Summe und einer Begründung. Ein gewährter Zuschuss wird nach der Veranstaltung vom Schatzmeister überwiesen. Innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende hat eine revisionssichere Nachweiserbringung bestehend aus Belegen, die die Ausgaben an den Veranstalter nachweisen, als Original bzw. Kopie, zu erfolgen:
immer die Überweisung bzw. Zahlung an den Veranstalter (dessen Empfangsquittung), mindestens über eine Zahlung in der gewährten Höhe oder die eine größere getätigte Ausgabe enthält sowie die Ausschreibung bzw. Einladung.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 16. Februar 2018. Er ersetzt den Beschluss P 01/06 vom 8. April 2006.

Zuschuss für die Teilnahme an überregionalen Weiterbildungsmaßnahmen
- Beschluss P 01/16 -
Die Teilnahme an überregionalen Weiterbildungsmaßnahmen (Übungsleiter & Schiedsrichter) von im Auftrag des LSBB e.V. handelnden Schachfreunden wird mit jeweils 50 % der Teilnahmegebühr und der Fahrtkosten bezuschusst. Hierzu gehören auch die Fahrtkosten für Hospitationen bei der Ausbildung zum Nationalen Schiedsrichter. Sollte ein Zuschuss des DSB gewährt werden, wird dieser vom bezuschussungsfähigen Betrag abgezogen. Von dem verbleibenden Betrag werden dann die jeweiligen 50 % vom LSBB e.V. erstattet.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 6. Dezember 2002. Ergänzt durch den Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 12. Februar 2016.

Ordnung zur Rechnungslegung bei Mitgliederanteilen und Anmeldungen ab 01.01.97
- Beschluss Nr. 26/96 -
1. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Mitgliederbewegung.
2. Jährlich werden in Abstimmung mit dem DSB per 10.02. und 20.08. Mitgliederlisten erstellt. Diese werden den Vereinen, den Schatzmeistern der Kreise und des LSBB zur Verfügung gestellt.
3. Der Schatzmeister stellt dann die jährlichen Rechnungen für die Abführungen an den DSB und LSBB an die Kreise. Durch die Kreise sind diese Anteile an den LSBB abzuführen.
4. Der Schatzmeister übermittelt dann den Anteil an den DSB.
5. Die Kreise stellen dann auf der Grundlage von Punkt 2 den Vereinen ihre Rechnungen. Diese beinhalten die Abführungen an den DSB, LSBB und den Kreis, wobei letzterer Betrag beim Kreis verbleibt. Diese Maßnahme macht sich auf Grund der Aufgabenverteilungspläne notwendig.
6. Mitgliederanmeldegebühren werden auf Grund der Anmeldungen bei der Geschäftsstelle durch den Schatzmeister des LSBB am Ende eines Kalenderjahres den Vereinen in Rechnung gestellt. Die Neuanmeldungen sind auf der Vereinsliste mit einem Sternchen versehen. Sollte die Einzahlung dieser Gebühr nicht termingerecht erfolgen, läuft der Verein Gefahr mit aller Konsequenz einer Sperre der betreffenden Spieler.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 1. Juni 1996.

Abführungen aus den anteiligen Mitgliederbeiträgen der Vereine des LSBB
- Beschluss Nr. L 1/18 -
Der Kongress des LSBB e.V. legte folgende Beiträge ab dem Jahr 2019 fest (der LSBB-Anteil gilt ab 2019, der DSB-Anteil gilt ab 2014):
1. Pro Mitglied U 10 = Beitragsfrei 0,00 EUR / Jahr

2. Pro Mitglied U 14 = Schülerbeitrag 6,00 EUR / Jahr
    davon 2,50 EUR an den DSB und 3,50 EUR an den LSBB

3.
Pro Mitglied U 18 = Jugendbeitrag 12,00 EUR / Jahr
    davon 5,00 EUR an den DSB und 7,00 EUR an den LSBB

4.
Pro Mitglied Ü 18 = Erwachsenenbeitrag 24,00 EUR / Jahr
    davon 10,00 EUR an den DSB und 14,00 EUR an den LSBB

Die Beiträge werden auf der Grundlage der Mitgliederlisten des Deutschen Schachbundes errechnet und den Vereinen mitgeteilt. Der Stichtag für die Berechnung ist der 31. Dezember des Vorjahres.
Die Beitragsrechnungen werden in 2 Raten durch die Vereine beglichen. (1. Rate: 30. März; 2. Rate: 15. August), wobei die Zahlung in einer Rate empfohlen wird. Die Beiträge werden auf das Konto des LSBB e.V. überwiesen.
Die anteiligen Abführungen der Kreise werden durch diese selbständig geregelt.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 2. Juni 2018 (LSBB-Anteil). Beschluss des Kongresses des Deutschen Schachbundes e.V. vom 11. Mai 2013 (DSB-Anteil). Gemäß der Finanzordnung des LSBB e.V., Ziff. 2.2, ist der DSB-Anteil ein durchlaufender Posten und wird an die Vereine weitergegeben.

Delegiertenschlüssel für die Kongresse des LSBB e.V.
- Beschluss Nr. L /01 -
Für die Landeskongresse des LSBB e.V. wurde folgender Delegiertenschlüssel festgelegt:
Delegierte sind:
- alle Mitglieder des Präsidiums,
- die Vorsitzenden der Kassenprüfer und des Schiedsgerichts,
- Delegierte aus den Vereinen; Je Verein für jeden angefangenen 30-er Mitgliedsblock je ein Delegierter; pro Delegierte(r) können 2 / zwei Stimmen gebündelt werden.
Stimmenbündelungen sind nicht statthaft.
- Jeder Kreisschachbund hat eine Stimme, wenn dieser Mitglied im LSBB ist,
- Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten.
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 5. Juni 1999.
Geändert durch den Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 24. Juni 2023.

Registratur von Beschlüssen des LSBB
- Beschluss P 01/00 -
§ 1
Die Beschlüsse der Organe des LSBB e.V. werden nach einem Kennzeichnungsplan sowie jährlich in nummerischer Reihenfolge erfasst.
§ 2
Beschlüsse, die Bestandteil von Protokollen sind, werden als Einzelbelege erfasst und gekennzeichnet, soweit sie Regelungen enthalten und Außenwirkung haben. Sie werden vom Tagungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.
§ 3
Die Kennzeichnung der Beschlüsse erfolgt nach dem beschließenden Organ,
L = Landeskongress, P = Präsidium,
S = Schiedsgericht, K = Kassenprüfer.
Die Beschlüsse werden in der Geschäftsstelle entsprechend der Kennzeichnung abgelegt und dort einsichtbar geführt.
§ 4
Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. Juni 1995 - Nr. 21/95 über die Informationstätigkeit des LSBB und seiner Kreise bleibt unberührt.
§ 5
Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss des Präsidiums vom 5. Juni 1993 - Nr. 2/93 außer Kraft.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 14. August 1999.