Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Gebührenordnung

A. Grundsätze zur Gebührenordnung
1.
Die Gebührenordnung dient für Wettkämpfe auf Landesebene.
2. Ergänzungen und Konkretisierungen sind in den Ausschreibungen zu erfassen.
3. Als Terminnachweis zählt der Poststempel.
4. Eine weitere Grundlage der Gebührenordnung ist die Mitgliederverwaltungsordnung. Als Termin der Spielberechtigung wird der 1. Juli eines jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle geführt. Abmeldungen sind nicht kostenpflichtig. Pro Anmeldung wird zum Jahresende zusammenfassend ein Betrag von 1,50 EUR durch die Geschäftsstelle den Vereinen in Rechnung gestellt.
5. Die Gebühren für die Anrufung des Spielleiters (Protest) oder des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb (Protest) und des Schiedsgerichts (Berufung), vgl. Abschnitt F. Ziffer 8. der Turnierordnung, betragen:
25,00 EUR für den Protest und
125,00 EUR für die Berufung.

B. Wettkampfgebühren  
1. Mannschaftsmeisterschaften Gebührenhöhe:
1.1. Startgeld pro Mannschaft  
Bei 8-er Mannschaften 32,00 EUR
Unter 8-er Mannschaften 25,00 EUR
1.2. Antrag auf Spielverlegung 5,00 EUR
2. Einzelmeisterschaften  
2.1 Das Startgeld und der Termin der Einzahlung werden durch die Ausschreibung geregelt.  
Bei Terminüberschreitung wird folgende Gebühr erhoben:  
2.2 Verspätete Teilnehmermeldung 2,50 EUR
2.3 Nichteinhaltung der Turnierordnung (Verstöße) 5,00 EUR
2.4 Ausschluss bzw. unbegründeter Rücktritt vom Turnier 5,00 EUR

 

Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 20. Mai 2006. Geändert durch den Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 7. November 2021.