Landesschachbund Brandenburg e.V. |
Gebührenordnung
A. Grundsätze
zur Gebührenordnung
1. Die Gebührenordnung dient für Wettkämpfe auf Landesebene.
2. Ergänzungen und Konkretisierungen sind in den Ausschreibungen zu
erfassen.
3. Als Terminnachweis zählt der Poststempel.
4. Eine weitere Grundlage der Gebührenordnung ist die
Mitgliederverwaltungsordnung. Als Termin der Spielberechtigung wird der 1. Juli eines
jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle geführt. Abmeldungen sind nicht
kostenpflichtig. Pro Anmeldung wird zum Jahresende zusammenfassend ein Betrag
von 1,50 EUR durch die Geschäftsstelle den Vereinen in Rechnung gestellt.
5. Die Gebühren für die Anrufung des Spielleiters (Protest) oder des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb (Protest)
und des
Schiedsgerichts (Berufung), vgl. Abschnitt F. Ziffer 8. der Turnierordnung,
betragen:
25,00 EUR für den Protest und
125,00 EUR für die Berufung.
B. Wettkampfgebühren | |
1. Mannschaftsmeisterschaften | Gebührenhöhe: |
1.1. Startgeld pro Mannschaft | |
Bei 8-er Mannschaften | 32,00 EUR |
Unter 8-er Mannschaften | 25,00 EUR |
1.2. Antrag auf Spielverlegung | 5,00 EUR |
2. Einzelmeisterschaften | |
2.1 Das Startgeld und der Termin der Einzahlung werden durch die Ausschreibung geregelt. | |
Bei Terminüberschreitung wird folgende Gebühr erhoben: | |
2.2 Verspätete Teilnehmermeldung | 2,50 EUR |
2.3 Nichteinhaltung der Turnierordnung (Verstöße) | 5,00 EUR |
2.4 Ausschluss bzw. unbegründeter Rücktritt vom Turnier | 5,00 EUR |
Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 20. Mai 2006. Geändert durch den Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 7. November 2021.