Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Passive Mitgliedschaft
Der LSBB-Kongress hat am 18. Mai 2019 die passive Mitgliedschaft wieder eingeführt. In Absprache mit Rainer Puhlmann (Vorsitzender des Schiedsgerichts) erfolgen An- und Abmeldungen durch Vereinsverantwortliche formlos bei der Mitgliederverwaltung des LSBB e.V.. Anzugeben sind: Name / Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Geschlecht, Nationalität, Straße / Hausnummer, PLZ und Wohnort, Vereinsname / Vereinskennzeichen. Freiwillige Angaben sind Telefonnummer und E-Mailadresse.
 

 

Mitgliederverwaltungsordnung

1. Grundsatz
Jedes Mitglied eines dem Landesschachbund Brandenburg e.V. angeschlossenen Vereins bzw. einer Schachabteilung wird nach einer Anmeldung bei der Mitgliederverwaltung des LSBB e.V. Mitglied im Landesschachbund Brandenburg e.V.. Das Mitglied erkennt die Satzung des Landesschachbundes Brandenburg e.V. an und unterwirft sich dieser.

2. Anmeldung
Die Anmeldung eines Mitgliedes erfolgt auf dem entsprechenden Anmeldeformular, welches im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Anzumeldenden - bzw. des gesetzlichen Vertreters - und eines Vereinsvertreters / eines Abteilungsvertreters bei der Mitgliederverwaltung des LSBB e.V. einzureichen ist. Anmeldungen per Telefon, Fax oder E-Mail bleiben unberücksichtigt.
Folgende Daten sind enthalten:

- Name / Vorname - Straße / Hausnummer
- Geburtstag - Nationalität
- Geburtsort - Geschlecht
- PLZ und Wohnort - vorherige Vereinszugehörigkeit (falls vorhanden)
- Vereinsname / Vereinskennzeichen - Tel./Fax-Nr./E-Mail (freiwillige Angaben)

3. Mitgliedschaft
Ein Mitglied ist berechtigt, am Wettkampfbetrieb über den Verein / die Abteilung hinaus teilzunehmen. Es kann nur in einem Verein / einer Abteilung als aktives Mitglied geführt werden, ist also nur für einen Verein / eine Abteilung startberechtigt. Ausnahmen hierzu gibt es im Frauen-Spielbetrieb und im Einsatz von Spielern und Spielerinnen in der Jugendbundesliga u20. Grundsätzlich kann dieses zur gleichen Zeit nur einmal im gleichen Verein gemeldet sein und nur einmal als aktives oder Damen- oder Jugend-Mitglied in einem Verein des DSB im gleichen Spieljahr. Davon abgesehen können beliebig viele Anträge für Spieler*innen auf passive Mitgliedschaft gestellt werden. Für jede passive Mitgliedschaft sind die entsprechenden Beiträge in voller Höhe abzuführen. Beitragsabführungen sind an den Verein, den Landessportbund Brandenburg e.V., den Landesschachbund Brandenburg e.V. und den Deutschen Schachbund e.V. zu leisten. Hierbei können die Fördermöglichkeiten aller oben genannten Organe in Anspruch genommen werden.

4. Anmeldegebühren
Bei Anmeldungen wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 EUR erhoben, die dem Verein / der Abteilung einmal im Jahr - im Januar/Februar des darauf folgenden Jahres - in Rechnung gestellt wird (Zahlungstermin: 30. März).

5. Abmeldung von Mitgliedern
Die gebührenfreie Abmeldung von Mitgliedern bei der LSBB-Mitgliederverwaltung erfolgt:
- durch den Verein schriftlich von einem Vereinsverantwortlichen, oder
- durch das Vereinsmitglied schriftlich
unter Angabe des Vereinsnamens, Namen/Geburtsdatums des Mitglieds und Zeitpunkts sowie des Nachweises der fristgemäßen Abmeldung. Ein eventuelles Fortbestehen der Mitgliedschaft im Verein bleibt davon unberührt.


6. Änderungstermine

6.1 Der erste Änderungstermin ist der 1. Juli des jeweiligen Jahres. Dieser Termin bildet die Grundlage für die Spielgenehmigung eines Mitgliedes für die darauf folgende Wettkampfsaison.
Nach diesem Termin gibt es ab Landesliga aufwärts keine Startgenehmigung mehr für die neue Wettkampfsaison.
6.2 Der zweite Änderungstermin ist der 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Der Mitgliederstand zu diesem Termin bildet die Grundlage für die im darauffolgenden Kalenderjahr abzuführenden Mitgliedsbeiträge. Die Rechnungen werden im Januar/Februar für das laufende Kalenderjahr gestellt. Die Termine (30. März & 15. August) für die Abführungen der Raten sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine können Gebühren erhoben bzw. Spielsperren ausgesprochen werden. Ebenso bildet der Mitgliederstand per 31. Dezember des jeweiligen Jahres die Grundlage für die Stimmberechtigung des Vereins / der Abteilung beim LSBB-Kongress für das darauf folgende Jahr.

7. Mitgliederlisten
Die Mitgliederbewegung wird vom LSBB e.V. dem Deutschen Schachbund e.V. zu den festgelegten Terminen zur Bestätigung weitergeleitet. Nach Erhalt der Rückmeldung werden die Mitgliederlisten im Juli/August und im Januar/Februar den Vereinen / den Abteilungen zugeleitet. Die Mitgliederlisten sind maßgebend für die Spielberechtigung.

Diese Mitgliederverwaltungsordnung wurde am 8. Juni 2013 durch den Kongress des LSBB e.V. beschlossen und trat sofort in Kraft. Geändert durch den Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 18. Mai 2019.