Landesschachbund Brandenburg e.V. |
Sitzungsordnung
§ 1 Geltungsbereich
Die Sitzungsordnung gilt für die Landeskongresse und die Präsidiumstagungen.
§ 2 Versammlungsleiter
Die Leitung der Landeskongresse und der Präsidiumstagungen obliegt dem Präsidenten
des LSBB e.V. oder einem durch ihn bestimmten satzungsmäßigen Vertreter.
§ 3 Eröffnung
Der Versammlungsleiter eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der
ordnungsgemäßen Einberufung (§ 7 Ziff. 2 der Satzung). Sodann erfolgt die
Beratung nach der Reihenfolge der Tagesordnung. Mit einfacher Stimmenmehrheit
kann die Reihenfolge der Tagesordnung geändert werden.
§ 4 Redeordnung
1. Kein Teilnehmer kann das Wort ergreifen, ohne es vorher beantragt und
vom Versammlungsleiter erhalten zu haben.
2. Wortmeldungen erfolgen schriftlich oder durch einfaches Handzeichen.
Sie werden vom Protokollführer oder einem hierfür Beauftragten in einer
Rednerliste festgehalten.
3. Die Reihenfolge der Redner richtet sich nach dieser Liste. Jedoch kann
der Versammlungsleiter eine andere Reihenfolge bestimmen, wenn diese
sachdienlich erscheint. Antragsteller und Berichterstatter können sowohl zu
Beginn als auch am Ende der Beratung das Wort verlangen.
4. Zur Geschäftsordnung muss das Wort jederzeit gegeben werden, doch
darf eine Rede nicht unterbrochen werden. Die Bemerkung „zur Geschäftsordnung“
darf nicht länger als 5 Minuten dauern. Die Wortmeldung hierzu erfolgt durch
Handzeichen beider Hände.
5. Anträge zur Sache sind schriftlich einzureichen. Zu einem Antrag kann
ein Delegierter dagegen und ein Delegierter dafür sprechen. Danach erfolgt die
Abstimmung über den Antrag.
6. Zu persönlichen Bemerkungen wird das Wort erst nach Schluss der
Sitzung erteilt.
7. Die Rednerzeit kann auf eine Höchstzeit beschränkt werden. Überschreitet
ein Redner diese Höchstzeit, so kann der Versammlungsleiter nach einmaliger
Mahnung ihm das Wort entziehen. Ist einem Redner das Wort entzogen, so kann er
es zum gleichen Thema nicht noch einmal erhalten. Kein Redner darf zu einem
Beratungspunkt ohne Zustimmung des Versammlungsleiters mehr als zweimal
sprechen.
§ 5 Behandlung von Anträgen
1. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer kann die Teilung eines Antrages
verlangen. Hierzu wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
2. Bei mehreren Anträgen über das gleiche Thema ist zunächst über den
weitestgehenden Antrag abzustimmen. Eine hiervon abweichende Regelung kann mit
einfacher Mehrheit beschlossen werden.
§ 6 Abstimmungsregeln
1. Stimm-, Antrags- und Vorschlagsberechtigte sind ausschließlich die
Delegierten dieser Sitzung.
2. Es wird - vorbehaltlich der in der Satzung vorgesehenen Fälle
qualifizierter Mehrheit (§§ 8, 15 der Satzung) - mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen entschieden.
3. Es werden zunächst die Ja-Stimmen, dann die Nein-Stimmen und zuletzt
die Stimmenthaltungen festgestellt.
4. Bei einfachen Abstimmungen werden bei der Ermittlung des Ergebnisses
die Stimmenthaltungen sowie ungültigen Stimmen nicht mitgezählt. Im Falle des
Ergebnisses einer qualifizierten Mehrheit zählen die Stimmenthaltungen sowie
die ungültigen Stimmen jedoch als Nein-Stimmen.
5. Bei Gleichheit der abgegebenen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen gilt der
Antrag als abgelehnt.
6. Bezüglich geheimer Abstimmungen wird auf die Wahlordnung des LSBB
e.V. verwiesen.
7. Zu einem durch Abstimmung erledigten Beratungszeitpunkt darf in der
gleichen Sitzung das Wort nicht mehr erteilt werden, es sei denn, dass der
Beschluss mit der Satzung oder anderen zwingenden Rechtsvorschriften unvereinbar
ist.
§ 7 Protokolle
Über die Kongresse und Präsidiumstagungen sind Ergebnisprotokolle
anzufertigen. Wird innerhalb von zwei Monaten nach Erscheinen des Protokolls
kein Einspruch beim Präsidenten eingelegt, gilt das Protokoll als genehmigt. Über
Einsprüche entscheidet das jeweilige Organ (§ 6 der Satzung).
§ 8 Auslegung der Sitzungsordnung
Über die Auslegung der Sitzungsordnung entscheidet im Einzelfall der
Versammlungsleiter.
§ 9 Rauchen
Während der Sitzungen ist das Rauchen im Tagungsraum nicht gestattet.
Diese Sitzungsordnung wurde am 6. Juni 2004 durch den Kongress des LSBB e.V.
beschlossen und trat sofort in Kraft. Die alte Ordnung wurde zum gleichen Termin
ungültig.