Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Sitzungsordnung

§ 1 Geltungsbereich
Die Sitzungsordnung gilt für die Landeskongresse und die Präsidiumstagungen.

§ 2 Versammlungsleiter
Die Leitung der Landeskongresse und der Präsidiumstagungen obliegt dem Präsidenten des LSBB e.V. oder einem durch ihn bestimmten satzungsmäßigen Vertreter. 

§ 3 Eröffnung
Der Versammlungsleiter eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung (§ 7 Ziff. 2 der Satzung). Sodann erfolgt die Beratung nach der Reihenfolge der Tagesordnung. Mit einfacher Stimmenmehrheit kann die Reihenfolge der Tagesordnung geändert werden. 

§ 4 Redeordnung
1. Kein Teilnehmer kann das Wort ergreifen, ohne es vorher beantragt und vom Versammlungsleiter erhalten zu haben. 
2. Wortmeldungen erfolgen schriftlich oder durch einfaches Handzeichen. Sie werden vom Protokollführer oder einem hierfür Beauftragten in einer Rednerliste festgehalten. 
3. Die Reihenfolge der Redner richtet sich nach dieser Liste. Jedoch kann der Versammlungsleiter eine andere Reihenfolge bestimmen, wenn diese sachdienlich erscheint. Antragsteller und Berichterstatter können sowohl zu Beginn als auch am Ende der Beratung das Wort verlangen.
4. Zur Geschäftsordnung muss das Wort jederzeit gegeben werden, doch darf eine Rede nicht unterbrochen werden. Die Bemerkung „zur Geschäftsordnung“ darf nicht länger als 5 Minuten dauern. Die Wortmeldung hierzu erfolgt durch Handzeichen beider Hände.
5. Anträge zur Sache sind schriftlich einzureichen. Zu einem Antrag kann ein Delegierter dagegen und ein Delegierter dafür sprechen. Danach erfolgt die Abstimmung über den Antrag.
6. Zu persönlichen Bemerkungen wird das Wort erst nach Schluss der Sitzung erteilt.
7. Die Rednerzeit kann auf eine Höchstzeit beschränkt werden. Überschreitet ein Redner diese Höchstzeit, so kann der Versammlungsleiter nach einmaliger Mahnung ihm das Wort entziehen. Ist einem Redner das Wort entzogen, so kann er es zum gleichen Thema nicht noch einmal erhalten. Kein Redner darf zu einem Beratungspunkt ohne Zustimmung des Versammlungsleiters mehr als zweimal sprechen.

§ 5 Behandlung von Anträgen
1. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer kann die Teilung eines Antrages verlangen. Hierzu wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
2. Bei mehreren Anträgen über das gleiche Thema ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Eine hiervon abweichende Regelung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

§ 6 Abstimmungsregeln
1. Stimm-, Antrags- und Vorschlagsberechtigte sind ausschließlich die Delegierten dieser Sitzung. 
2. Es wird - vorbehaltlich der in der Satzung vorgesehenen Fälle qualifizierter Mehrheit (§§ 8, 15 der Satzung) - mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden. 
3. Es werden zunächst die Ja-Stimmen, dann die Nein-Stimmen und zuletzt die Stimmenthaltungen festgestellt. 
4. Bei einfachen Abstimmungen werden bei der Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen sowie ungültigen Stimmen nicht mitgezählt. Im Falle des Ergebnisses einer qualifizierten Mehrheit zählen die Stimmenthaltungen sowie die ungültigen Stimmen jedoch als Nein-Stimmen. 
5. Bei Gleichheit der abgegebenen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt. 
6. Bezüglich geheimer Abstimmungen wird auf die Wahlordnung des LSBB e.V. verwiesen.
7. Zu einem durch Abstimmung erledigten Beratungszeitpunkt darf in der gleichen Sitzung das Wort nicht mehr erteilt werden, es sei denn, dass der Beschluss mit der Satzung oder anderen zwingenden Rechtsvorschriften unvereinbar ist.

§ 7 Protokolle
Über die Kongresse und Präsidiumstagungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Wird innerhalb von zwei Monaten nach Erscheinen des Protokolls kein Einspruch beim Präsidenten eingelegt, gilt das Protokoll als genehmigt. Über Einsprüche entscheidet das jeweilige Organ (§ 6 der Satzung).

§ 8 Auslegung der Sitzungsordnung
Über die Auslegung der Sitzungsordnung entscheidet im Einzelfall der Versammlungsleiter.

§ 9 Rauchen
Während der Sitzungen ist das Rauchen im Tagungsraum nicht gestattet.

Diese Sitzungsordnung wurde am 6. Juni 2004 durch den Kongress des LSBB e.V. beschlossen und trat sofort in Kraft. Die alte Ordnung wurde zum gleichen Termin ungültig.