Landesschachbund
Brandenburg e.V.![]() |
Turnierordnung
des LSBB
i.d.F. des Beschlusses des Landeskongresses des LSBB vom 5. Juni 2010 in Ragow
Die Turnierordnung ist für
alle Meisterschaften des LSBB e.V. verbindlich. Die durch den DSB übernommenen
FIDE-Regeln sind Bestandteil dieser Turnierordnung und im Zusammenhang zu
betrachten. Die Schachbezirke und Kreise können für ihren
Verantwortungsbereich zusätzliche Regelungen treffen.
Inhalt der Turnierordnung
A. Spielberechtigung
B. Allgemeine Turnierbedingungen
C.
Landes-Einzelmeisterschaften der Herren
D.
Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen
E. Landes-Meisterschaften der
Senioren
F.
Landes-Mannschaftsmeisterschaften
G. Landes-Pokalmeisterschaften
H. Landesauswahlmannschaften
I. Terminpläne und
Ausschreibungen zum Wettkampfjahr
J. Spielbetrieb im
Nachwuchsbereich
K. Die Spielkommission
A. Spielberechtigung
1. Zu allen Meisterschaften und Pokalkämpfen des LSBB e.V. sind nur
Spieler zugelassen, die als ordentliche Mitglieder in solchen Vereinen bzw.
Abteilungen geführt werden, die dem LSBB e.V. angeschlossen sind und keiner
Sperre unterliegen. Ausnahmen werden gesondert geregelt.
2. Als Spielberechtigung gilt der Nachweis der Anmeldung der Spieler bei
der Passstelle des LSBB.
3. Nimmt ein Spieler seine Rechte aus seiner Spielberechtigung wahr,
unterwirft er sich gleichzeitig der Satzung und den Ordnungen, insbesondere den
Sanktionsregelungen des LSBB.
4. Einzelspieler und Mannschaften dürfen nicht an Turnieren,
Mannschaftskämpfen und Veranstaltungen solcher Veranstalter teilnehmen, die vom
LSBB nicht anerkannt oder gesperrt sind. Zuwiderhandlungen werden mit Sperre
geahndet.
B.
Allgemeine Turnierbedingungen
1. Spielweise und Spielregeln
1.1. Die Schachregeln („Laws of Chess“), einschließlich der Anlagen des
Weltschachbundes (FIDE) und die Turnierordnung des DSB bilden einen Bestandteil
dieser Turnierordnung und sind anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts
anderes vorsieht.
1.2. Ändert die FIDE ihre Spielregeln, so finden diese Änderungen erst
Eingang in diese Turnierordnung, wenn der DSB-Kongress dazu einen Beschluss
gefasst hat.
1.3. Diese Turnierordnung kann nur durch Beschluss des Landeskongresses
des LSBB e.V. geändert werden.
2. Spieljahr und Spielplan
Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des
darauffolgenden Kalenderjahres. Die Spielkommission legt die Spieltermine und
die Spielorganisation im Rahmen dieser Ordnung jährlich neu fest.
3. Spieldauer und Bedenkzeit
3.1. Landesliga
Bedenkzeit: 40 Züge in zwei Stunden je Spieler (Zeitkontrolle), danach müssen
die verbleibenden Züge innerhalb von 60 Minuten je Spieler ausgeführt werden.
Die Gesamtspieldauer beträgt sechs Stunden ohne zwischenzeitliche
Unterbrechung.
3.2. Für alle anderen Staffeln gilt folgende Bedenkzeit: 40 Züge in
zwei Stunden je Spieler (Zeitkontrolle), danach müssen die verbleibenden Züge
innerhalb von 30 Minuten je Spieler ausgeführt werden. Nach der ersten
Zeitkontrolle stellt der Schiedsrichter, wenn ein Blättchen gefallen ist, die
Uhrzeiger beider Gegner je 30 Minuten vor. Die Gesamtspieldauer beträgt fünf
Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung.
3.3. Die Wartezeit gemäß Ziffer 6.6 der FIDE-Regeln wird vom
festgelegten Beginn des Wettkampfes an gerechnet.
4. Turniersaal und Spielmaterial
4.1. Der Turniersaal muss den Spielern genügend Platz zum Spielen und zur
Bewegung bieten.
4.2. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein. Die
Lichtquellen dürfen nicht blenden.
4.3. Spiele und Figuren sollen eine blendfreie Oberfläche haben. Es ist
anzustreben, das vom DSB mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Material zu
verwenden.
4.4. Die Temperatur im Spielraum soll mindestens 19° C betragen.
4.5. Im Turniersaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine lästigen Geräusche
aus Nebenräumen eindringen. Im Turniersaal dürfen Handys oder andere störende
Geräte weder benutzt werden noch eingeschaltet sein.
4.6. Bei allen Turnieren des LSBB darf im Turniersaal nicht geraucht
werden.
4.7. Bei allen Turnieren und Mannschaftskämpfen des LSBB ist den
Spielern die Einnahme alkoholischer Getränke während der Partie nicht
gestattet. Auch Alkoholmissbrauch vor Partiebeginn ist unzulässig. Im
Turniersaal ist das Einnehmen alkoholischer Getränke für jedermann untersagt.
4.8. Vor Beginn der Wettkämpfe hat der Schiedsrichter bzw. Veranstalter
die Räume zu benennen, die zum Turnierareal gehören, insbesondere die Turniersäle,
Toiletten, Verpflegungsbereiche, Raucherplätze und Nebenräume zum Analysieren.
5. Proteste und Berufungen
5.1. Zur endgültigen Entscheidung bei Konflikten in der Anwendung der
Spielregeln wird bei den Landeseinzelmeisterschaften ein Schiedsgericht aus drei
Turnierteilnehmern gewählt. Sind einer oder mehrere der Gewählten betroffen,
so müssen Stellvertreter gewählt werden.
5.2. Über Meinungsverschiedenheiten wegen Auslegung der Spielregeln oder
bei Protesten gegen Entscheidungen von Turnierleitern oder Schiedsrichtern
entscheidet der Spielleiter; alle Angelegenheiten bezüglich der
Landesmannschaftsmeisterschaften entscheidet der Leiter für den
Mannschaftsspielbetrieb. Gegen deren Entscheidung kann das Schiedsgericht des
Landes angerufen werden. Dieses entscheidet endgültig. Die Gebühren für
Proteste und das Anrufen des Schiedsgerichtes richten sich nach der Gebührenordnung.
6. Schiedsrichter
6.1. Die Schiedsrichter haben die notwendigen Entscheidungen unverzüglich
zu treffen.
6.2. Den vom Landesspielleiter eingesetzten Schiedsrichtern sind die
Kosten für Fahrt und Verpflegung zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für die
Landeseinzelmeisterschaften, Landesblitzmeisterschaften und
Landesschnellschachmeisterschaften, jeweils der Frauen und Männer, sowie das
Finale der Landespokalmeisterschaft. Der Tagessatz für Verpflegung beträgt 50,-
EUR. Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche
Verkehrsmittel, z.B. Bahnkosten 2. Klasse - ggf. plus IC-Zuschlag - geltend
gemacht werden. Wenn keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsverbindungen
bestehen, kann Pkw-Kilometergeld entsprechend der Finanzordnung des LSBB
abgerechnet werden.
C.
Landes-Einzelmeisterschaften der Herren
I. Normalschach
1. Diese Meisterschaft wird grundsätzlich mit 24 Teilnehmern in 7 Runden
Schweizer System ausgetragen.
2. Teilnehmer
2.1. Teilnehmer sind alle aktuellen Meister der Stadt-/Kreisschachbünde und
der Landesmeister des Vorjahres; je einen Platz erhalten ein vom Leiter des
Landesleistungsstützpunktes benannter Nachwuchsspieler und der ausrichtende
Verein. Auf Antrag vergibt der Landesspielleiter Freiplätze in Abhängigkeit
von der aktuellen DWZ.
2.2. Verzichtet der Landesmeister, fällt dieser Platz dem Nächstplatzierten
aus der letzten Einzelmeisterschaft zu. Verzichtet ein Kreismeister, nimmt der
Zweitplatzierte, bei dessen Verzicht der Drittplatzierte teil.
2.3. Verzichtet ein Spieler ab 2 Wochen vor Turnierbeginn, so kann der
Spielleiter von sich aus einen Ersatzspieler benennen.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer mit der Ausschreibung
bekannt zu gebenden Zusatzwertung entschieden.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg
(Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der Landesmeister ist für die folgende Deutsche Einzelmeisterschaft der Herren
spielberechtigt. Verzichtet
dieser, geht die Spielberechtigung auf den Zweitplatzierten über. Wenn dieser
auch verzichtet, ist der Drittplatzierte berechtigt.
6. Kosten
6.1. Die Meisterschaft ist kostendeckend vom Startgeld zu finanzieren.
6.2. Die Teilnehmer oder deren Vereine tragen die Kosten der An- und
Abreise sowie die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Startgeld.
II. Schnellschach
1. Diese Meisterschaft wird offen an einem Wochenende im Schweizer System
nach den FIDE-Regeln, insbesondere Anlage B - Schnellschach, ausgetragen.
2. Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Platzkapazität des Ausrichters. Der
Veranstalter ist berechtigt, eine gerade Teilnehmerzahl abzusichern.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Die Plätze werden entsprechend Punkt C.I.3. bestimmt.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg
im Schnellschach (Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche
Schnellschachmeisterschaft die Teilnehmer gemäß der Rangfolge der
Landesschnellschachmeisterschaft.
6. Kosten
Analog Punkt C.I.6.
III. Blitzschach
1. Die Blitzmeisterschaften im Einzel und für Mannschaften werden
entsprechend der Teilnehmerzahl in Vor- bzw. Endgruppen im Rundensystem
festgelegt. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und festgelegten
Ersatzspielern, die nur in einer Mannschaft eingesetzt werden dürfen.
2. Teilnehmer
Beide Meisterschaften werden offen ausgetragen.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Die Plätze werden analog Ziffer C.I.3. bestimmt.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg
im Blitzschach (Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel in der Rangfolge der
Landes-Blitzmeisterschaft die Teilnehmer zur Deutschen- bzw. zur Norddeutschen
Blitzmeisterschaft.
6. Kosten
Analog Punkt C.I.6.
D.
Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen
Die Meisterschaften im Normalschach, Schnellschach und Blitzschach werden als
offene Meisterschaften für weibliche Mitglieder des LSBB durchgeführt. Bei
diesen Meisterschaften gelten die entsprechenden Festlegungen wie bei den Herren
(Punkte C.I., C.II. und C.III.). Weitere Festlegungen erfolgen in den jährlichen
Ausschreibungen des Referenten für Frauenschach.
E.
Landesmeisterschaften der Senioren
1. Es werden Mannschaftsmeisterschaften im Normalschach und Schnellschach
durchgeführt. Zur Mannschaft gehören 4 Spieler, die sich aus Spielern eines
Vereins zusammensetzten. Vereine mit weniger als 5 Seniorenspielern können dazu
innerhalb eines Kreises Spielgemeinschaften bilden.
2. Die Einzelmeisterschaften im Normalschach, Schnellschach und
Blitzschach werden als offene Meisterschaften für alle Spieler des DSB, welche
am 31.Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr (Herren) bzw. das 55.
Lebensjahr (Damen) vollenden werden, durchgeführt.
3. Alle Mannschafts- und Einzelmeisterschaften werden auf der Grundlage
dieser Turnierordnung durch den Landessenioren-Schachverein Brandenburg e.V.
selbständig durchgeführt.
Weitere Festlegungen erfolgen in den jährlichen Ausschreibungen des
Landessenioren-Schachvereins Brandenburg e.V.
F.
Landes-Mannschaftsmeisterschaften
1. Die Mannschaftsmeisterschaften werden in der Landesliga mit 10
Mannschaften, in der Landesklasse in zwei Staffeln zu je 10 Mannschaften und in
der Regionalliga mit vier Staffeln sowie diesen zugeordneten Regionalklassen in
mehreren Staffeln bzw. ihnen gleichgestellte Kreisligen durchgeführt. In der
Landesliga und Landesklasse dürfen jeweils nur 2 Mannschaften eines Vereines
spielen. In diesem Falle sind die Stammspieler nur in ihrer gemeldeten
Mannschaft spielberechtigt (Stammspieler der einen Mannschaft dürfen nicht in
der anderen als Ersatz eingesetzt werden).
2. Spieltermine und Spielpaarungen
Die Spielkommission legt die Termine und die Spielpaarungen fest und veröffentlicht
sie im Verkündungsorgan, den Ansetzungsheften und auf der LSBB-Internetseite.
Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, so sind sie in der
ersten Runde gegeneinander zu losen.
2.1. Mannschaftsmeldung
Die Mannschaftsmeldung erfolgt unter Angabe des Vereinsnamens, der Adresse des
Mannschaftsleiters und des Spiellokales sowie der Startrangfolge der Spieler mit
Namen, Vornamen und Mitgliedsnummer zum 1. August des jeweiligen Jahres an die
Geschäftsstelle, wobei vorzugsweise die Eingabe über den „Chessorganizer“
erfolgen sollte. Bis zum vorgenannten Meldetermin ist das in der Gebührenordnung
festgelegte Startgeld unter Angabe der Vereinsnummer auf das Konto des LSBB
einzuzahlen. Erst
nach Eingang des Startgeldes ist die Mannschaft spielberechtigt. Ab Landesklasse abwärts können
im Laufe des Spieljahres Neuzugänge bis zum freigelassenen 20. Spieler nur
unmittelbar nach Anmeldung beim LSBB nachgemeldet werden. Diese Neuzugänge
werden hinten angefügt. Abmeldungen während der Spielserie verändern die
Rangnummern nicht. Neuzugänge werden durch die Geschäftsstelle auf der
LSBB-Internetseite und im Verkündungsorgan bekannt gemacht. Mit dieser Veröffentlichung
wird die Spielberechtigung für den jeweiligen Verein erteilt. Soll ein Einsatz
in einer - unter Landesregie spielenden - Mannschaft erfolgen, melden die
Vereins-/Mannschaftsverantwortlichen den Spieler unter Angabe der Rangnummer bei
dem betreffenden Staffelleiter nach. Dieser erteilt die Spielberechtigung für
die betreffende Mannschaft.
2.2.
Spieltermine und Spielbeginn
2.2.1. Die Landesliga und die Landesklasse spielen einrundig. Alle anderen
durch den LSBB geführten Staffeln spielen in der Regel ebenfalls einrundig. In
begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Überschneidungen mit Terminen
des Nachwuchsbereiches, können beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb bis
zum 30.09. des Jahres Anträge auf Spielverlegung gestellt werden; B.1.2. der
Gebührenordnung findet für diese Anträge keine Anwendung. Sonst kann ein
Wettkampf nur verlegt werden, wenn der neue Termin vor dem festgelegten Termin
liegt und die gegnerische Mannschaft mit dem Termin der Verlegung einverstanden
ist. Diese Terminverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem neuen Termin
beim Staffelleiter zur Genehmigung gemeldet werden.
2.2.2. Alle Wettkämpfe beginnen um 10:00 Uhr. Der reisende Verein kann
spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Spielbeginn bis zu
max. einer Stunde verändert wird, wobei der Staffelleiter und die gegnerische
Mannschaft schriftlich zu informieren sind.
2.2.3. Es gilt eine Wartezeit von 30 Minuten für alle Wettkämpfe der
Landesmannschaftsmeisterschaften gemäß TO, Punkt F.
2.3. Spielpaarungen
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein ist Gastgeber und hat an den
ungeraden Brettern mit den schwarzen Figuren zu spielen.
2.4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel „Landesmannschaftsmeister
Brandenburg (Jahreszahl)
und die drei Erstplatzierten erhalten Pokale. Die Sieger in den übrigen
Staffeln werden ebenfalls durch einen Pokal geehrt.
2.5. Qualifikation
Der Sieger der Landesliga steigt in die Oberliga Nord auf. Die Erstplatzierten
der Landesklassen- und der Regionalligastaffeln steigen in die jeweils
nächsthöhere
Spielklasse auf. Aus
den Regionalklassenstaffeln steigen jeweils die beiden Erstplatzierten in die
Regionalligen auf.
Sollten
in den Staffeln 6 oder weniger Mannschaften spielen, steigt nur der
Erstplatzierte auf.
Sofern die qualifizierte Mannschaft bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres
auf den Aufstieg verzichtet oder ihr dieser entsprechend der jeweiligen
Turnierordnung verwehrt ist, geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten,
in der Regionalklasse auf den Nächstplatzierten, der betreffenden Spielklasse
und Staffel über.
2.6. Abstieg
Bei Bedarf (z.B. Rückzug von Mannschaften nach dem Stichkampftermin)
verbleibt der jeweils bestplatzierte Absteiger aller gleichrangigen Ligen in der
jeweiligen Ligaebene. Der bestplatzierte Absteiger ist die Mannschaft mit den
meisten Mannschaftspunkten auf dem ersten Abstiegsrang aller gleichrangigen
Ligen. Bei Punktgleichheit wird analog nach Punkt F.12 verfahren.
a) Landesliga: Aus der Landesliga steigen grundsätzlich die zwei
letztplatzierten Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Oberliga
von der Zahl der Aufsteiger in die Oberliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich
die Zahl der aus der Landesliga absteigenden Mannschaften.
b) Landesklasse: Aus der Landesklasse steigen grundsätzlich die
zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen vier
Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesliga von der Zahl
der Aufsteiger in die Landesliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl
der aus der Landesklasse absteigenden Mannschaften. Bei einer ungeraden Zahl von
Absteigern aus der Landesliga wird ein Stichkampf zwischen den jeweils
Gleichplatzierten beider Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit einer geraden
Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Süd, in den Jahren mit einer
ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel Nord Heimrecht.
c) Regionalliga: Aus der Regionalliga steigen grundsätzlich die
zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen acht
Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesklasse von der Zahl
der Aufsteiger in die Landesklasse ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl
der aus der Regionalliga absteigenden Mannschaften. Bei einer abweichenden Zahl
von Absteigern aus der Landesklasse wird die Zahl der je Staffel absteigenden
Mannschaften wie folgt ermittelt: Unter Zurückstellung des Stichkampfes der
Landesklasse steigen nach Abwicklung des Auf- und Abstiegs in die bzw. aus der
Landesklasse aus jeder Staffel so viele Mannschaften ab, dass in jede Staffel
zunächst acht Mannschaften eingeteilt sind. Diejenige Staffel, die den
Verlierer des Stichkampfes der Landesklasse aufzunehmen hat, stellt einen
weiteren Absteiger. Kann der Verlierer des Stichkampfes sowohl in die Staffel
Nord als auch in die Staffel West eingeordnet werden, wird ein Stichkampf
zwischen den Gleichplatzierten dieser Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit
einer geraden Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Nord, in den
Jahren mit einer ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel West Heimrecht. Die
Zahl der Absteiger reduziert sich in der jeweils zugeordneten Staffel, wenn aus
der Regionalklasse nur der Staffelsieger aufsteigt. Falls die Staffel Nord oder
West betroffen sein kann, findet ein Stichkampf zwischen den Gleichplatzierten
dieser Staffeln wie oben angegeben statt.
3. Spielberechtigung
Die
Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft 8 Stamm- und in der
Landesliga bis zu 8, sonst bis zu 12 weitere Spieler in festgelegter
Reihenfolge. Nach diesem Termin kann eine Mannschaft im Wettkampfjahr nicht mehr
geändert oder ergänzt (Ausnahme siehe Landesklasse und tiefer) werden. Die
gemeldeten Spieler von Nr. 9 bis Nr. 20 können in einer anderen, unterklassigen
Mannschaft des Vereines gemeldet werden (siehe auch F.2.1); ist ein Verein in
den Bundesligen und der Oberliga sowie der Landesliga, Landesklasse und
Regionalliga vertreten, so sind die in der höherklassigen Mannschaft
eingesetzten Ersatzspieler in der gleichnamigen Runde für die unterklassige
Mannschaft, soweit es den Spielbetrieb des LSBB betrifft, nicht spielberechtigt.
4. Mannschaftsstärke
Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern. Es müssen mindestens 4 Spieler zu einem
Wettkampf antreten.
5. Startrangfolge
Nach
dem 1. August kann die Startrangfolge nicht geändert werden. Die gemeldete Startrangfolge gilt auch für alle Auf- und Abstiegskämpfe. Fehlt
ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Startrangfolge unter
Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist auch ein
Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler.
Der Einsatz nichtberechtigter Spieler hat den Verlust des gesamten
Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Bei
fehlerhafter Aufstellung haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien
verloren. Ein Spieler darf an einem Wettkampftag nur in einer Mannschaft
namentlich eingesetzt werden. Spielverlegungen ändern dies nicht. Wird ein
Spieler im Laufe eines Wettkampfjahres im Verein abgemeldet, so darf er in einem
Wettkampf nicht mehr namentlich eingesetzt werden, vgl. F Ziffer 5 Satz 5.
Scheidet ein Spieler im Laufe des Wettkampfjahres aus dem Verein bzw. aus einer
Mannschaft aus, so wird automatisch der 1. gemeldete Ersatzspieler (Nr. 9) als
Stammspieler im Rundenbericht nachgemeldet. Er ist somit nicht mehr berechtigt,
in einer unterklassigen Mannschaft eingesetzt zu werden. Abmeldungen während
der Spielserie verändern die Rangnummern nicht.
6. Schiedsrichter
6.1. In der Landesliga ist durch die gastgebende Mannschaft ein nicht am
Wettkampf beteiligter Schiedsrichter zu stellen. Im Ansetzungsheft werden die
Schiedsrichter für die jeweiligen Spiele angegeben. Der Schiedsrichtereinsatz
wird folgendermaßen sichergestellt.
a) Die betreffenden Vereine benennen bei der Mannschaftsmeldung
nach F. Ziffer 2.1. Satz 1 einen oder mehrere lizensierte Schiedsrichter für
den Einsatz bei Heimspielen ihrer Mannschaft. Die durch die Vereine benannten
Schiedsrichter gelten nicht als vom Landesspielleiter eingesetzt.
b) Erfolgte die Benennung von Schiedsrichtern nach Buchstabe a für
eine Mannschaft nicht, setzt der Landesspielleiter einen Schiedsrichter ein. In
diesem Fall trägt der gastgebende Verein dessen Kosten entsprechend B. Ziffer
6.2.
6.2. In den anderen Spielklassen des LSBB sollte die gastgebende
Mannschaft einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter stellen. Ist kein
unbeteiligter Schiedsrichter anwesend, so übernehmen die Mannschaftsleiter oder
ihre Beauftragten gemeinsam die Wettkampfleitung. Die Schiedsrichter treffen
alle Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. Sollte es bei einem
Streitfall zu keiner einheitlichen Entscheidung kommen, so entscheidet der zuständige
Staffelleiter.
7. Bußen
7.1. Die Schiedsrichter, Staffelleiter und der Leiter für den
Mannschaftsspielbetrieb können Mannschaften und Einzelspielern bei Verstößen
gegen die Turnierordnung Bußen auferlegen (z.B. Verwarnung, Verweis,
Verlusterklärung der Partie). Der
Landesspielleiter, der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb und das
Schiedsgericht können darüber hinaus Geldbußen von bis zu 300 EUR
aussprechen. Auf Antrag des Landesspielleiters und des
Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb kann das Schiedsgericht Sperren verhängen,
sie dürfen aber ein Jahr nicht übersteigen.
Der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb verhängt bei den nachfolgend
genannten Verstößen eine Geldbuße in genannter Höhe, die im Rundenbericht
durch den Staffelleiter bekannt gegeben wird,
1. Nichteinhaltung des Termins der Startgeldeinzahlung: 10,00 EUR
2. Nichteinhaltung des Termins bezüglich des Fahrtkostenausgleichs:
10,00 EUR
3. Nichteinhaltung des Termins der Mannschaftsmeldung: 10,00 EUR
4. Nichtantritt einer Mannschaft zum Wettkampf ohne anerkannte,
notwendige Begründung,
a) beim ersten Nichtantritt,
Regionalliga und Regionalklasse: 80,00 EUR
Landesliga und Landesklasse: 100,00 EUR
b) beim zweiten Nichtantritt verdoppeln sich die unter Buchstabe a
genannten Beträge.
5. Nichtantritt von Spielern,
a) Landesliga: 25,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 5,00 EUR je weiteren Nichtantritt eines
Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 50,00 EUR je nichtangetretenem
Spieler nicht übersteigen,
b) Landesklasse: 10,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 2,50 EUR je weiteren Nichtantritt eines
Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 25,00 EUR je nichtangetretenem
Spieler nicht übersteigen.
6. Nichteinsatz eines Schiedsrichters in der Landesliga durch den
gastgebenden Verein gemäß F.6.1.a: 60,00 EUR, im Wiederholungsfall: 90,00 EUR. F.14.2. Satz 2 gilt
entsprechend.
7. Verspätete Überweisung des Mitgliederanteiles, vgl. auch Nr. 2.3.
der Finanzordnung: 5,00 EUR.
In Fällen unbilliger Härte kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen
höherer Gewalt ganz aufheben.
7.2. Der Staffelleiter setzt bei den nachfolgend genannten Verstößen
eine Geldbuße in genannter Höhe fest,
1. Nichteinhaltung der Termine der Spielberichtsvermittlung: 2,50 EUR.
2. Fehlerhafte, unvollständige und unleserliche Berichte: 2,50 EUR.
7.3. Die in den Rundenberichten bekannt gegebenen Geldbußen sind
innerhalb eines Monats auf das Konto des LSBB zu überweisen. Proteste und
Berufungen gegen Geldbußen nach Ziffer F.7.1.Satz 4 und 7.2. haben keine
aufschiebende Wirkung. Bei Zahlungsverzug ruht das Startrecht der betreffenden
Mannschaft. Die verhängten Geldbußen sowie deren Eingang auf dem Konto des
LSBB werden durch den Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb im Chessorganizer
veröffentlicht.
8. Proteste und Berufungen
8.1. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Staffelleiters kann
Protest beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb erhoben werden. Der Protest
muss binnen 8 Tagen (Poststempel) eingelegt werden und den Sachverhalt und eine
Begründung enthalten. Mit dem Protest ist gleichzeitig die Zahlung der
Protestgebühr auf das Konto des LSBB (vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer
5) nachzuweisen. Sind Protest oder Protestgebühr zu spät abgeschickt, gilt der
Protest als nicht eingelegt. Wird der Protest zurückgewiesen, verfällt die Gebühr
dem LSBB. Die Gebühr wird zurückgezahlt, sofern der Protest als nicht
eingelegt gilt oder ihm entsprochen wird. Soweit der Protest im Laufe des
Verfahrens zurückgenommen wird, können die entstandenen Verwaltungskosten in
Abzug gebracht werden.
8.2. Gegen die Entscheidung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb
ist Berufung beim Schiedsgericht des LSBB per Adresse des Landesspielleiters zulässig.
Die Gebühr beträgt 125,00 EUR, vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer 5.
Die übrigen Bedingungen entsprechen denen beim Protest. Die Entscheidung des
Schiedsgerichts ist unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Materialbereitstellung
Der gastgebende Verein hat das Spielmaterial zur Verfügung zu stellen.
10. Spielberichte und Ergebnisse
Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum des Wettkampftages, die Art des
Wettkampfes, die Namen der beteiligten Mannschaften, die Aufstellungen mit
Rangnummer, die Spielergebnisse sowie der/die Schiedsrichter eingetragen werden.
Der Gastgeber wird auf der linken Seite des Formulars geführt. Die Übermittlung
der obigen Angaben erfolgt vorzugsweise durch Eingabe in den „Chessorganizer“
entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Staffelleiters im Startschreiben.
Der Spielberichtsbogen ist nur bei telefonischer Übermittlung bzw. bei
Anforderung durch den Staffelleiter sofort, spätestens aber am nächsten Tag
(Poststempel) dem jeweiligen Staffelleiter zu übermitteln. Die offiziellen
Ergebnisse werden im jeweiligen Rundenbericht veröffentlicht, der im „Chessorganizer“
zum Download bereitsteht und den Mannschaftsleitern per E-Mail übermittelt
wird. Der Empfang des Rundenberichtes ist dem Staffelleiter durch den
Mannschaftsleiter oder den beauftragten E-Mail-Empfänger per E-Mail zu bestätigen.
11. Punktwertung
Sind für den Mannschaftskampf 8 Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die
mindestens 4,5 Brettpunkte erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die
genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die
weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte. Bei anderer
Mannschaftsstärke gilt diese Wertung entsprechend.
12. Entscheidung bei Punktgleichheit
Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit eine Punktgleichheit zwischen
Mannschaften, so entscheiden die Brettpunkte. Bei Gleichheit der Brettpunkte
wird in der Reihenfolge, Berliner Wertung an allen Brettern, an den ersten 4
Brettern, an den ersten 2 Brettern und danach durch Los entschieden.
13. Spieldauer und Spielzeit
Einheitliche Uhreneinstellung: 3:00 Uhr. Die Bedenkzeit regelt sich gemäß
Punkt 3 der allgemeinen Turnierbedingungen.
14. Nichtantritt
14.1. Tritt eine Mannschaft nicht zum Wettkampf an, verliert sie ihren
Wettkampf mit 0:8. Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn eine Stunde nach
angesetztem Spielbeginn weniger als 4 Spieler den Wettkampf aufgenommen haben.
In Ausnahmefällen, bei höherer Gewalt, kann der jeweilige Staffelleiter bei
schriftlichem Nachweis den Wettkampf neu ansetzen. Bei schuldhaftem Nichtantritt
wird eine Geldbuße nach F. 7.1.Satz 4 Nr. 4. erhoben. Darüber hinaus sind die
Kosten der gegnerischen Mannschaft zu erstatten. Eine Mannschaft, die zu mehr
als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der jeweiligen
Staffel aus und steigt automatisch ab. Ihre bisherigen Ergebnisse werden
annulliert, wobei in die DWZ-Berechnung die tatsächlichen Ergebnisse eingehen.
14.2. Tritt ein Spieler in der Landesliga oder Landesklasse nicht an,
zahlt sein Verein eine Buße nach F.7.1. Satz 4 Nr. 5. In Fällen unbilliger Härte
kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen höherer Gewalt ganz
aufheben.
14.3. Rückzug
Rückzüge
von Mannschaften nach dem Stichtag 1. Juli werden mit 300 EUR geahndet. F.14
Satz 2 der Turnierordnung gilt entsprechend.
15. Kosten
Alle anfallenden Kosten werden durch die Vereine getragen. Neben dem in der Gebührenordnung
festgelegten Startgeld wird in der Landesliga und in der Landesklasse zusätzlich
ein Fahrtkostenausgleich gewährleistet; der Termin und die Zahlungsaufforderung
sowie weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung.
16. Mannschaftsmeisterschaft der Frauen
Die Meisterschaft ist offen für alle Mannschaften des Landes. Die Kombination
mit anderen Landesverbänden ist zulässig. Die Meisterschaft wird pro
Mannschaft mit vier Schachfreundinnen gespielt, wobei zwei Schachfreundinnen als
Gastspielerinnen mit Zustimmung ihres Stammvereins eingesetzt werden können. In
einer Staffel können mehrere Mannschaften eines Vereins spielen. Alle anderen
Regelungen werden durch die Ausschreibung festgelegt.
G.
Landes-Pokal-Meisterschaften
I. Pokal-Einzelmeisterschaft
1. Austragung
Die Pokalmeisterschaft ist eine offene Meisterschaft des LSBB und wird im
K.O.-System ausgetragen. Zur Führung der Wettkämpfe benennt der Spielleiter
einen Turnierleiter. Die Paarungen werden vor jeder Runde am Wettkampfort frei
ausgelost. Bei Remis erfolgt Blitzentscheid entsprechend der Ausschreibung. Die
Bedenkzeit wird ebenfalls durch die Ausschreibung geregelt. Es gelten die
FIDE-Regeln, insbesondere Anlage B - Schnellschach.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landes-Einzel-Pokalsieger
Brandenburg (Jahreszahl)“ und einen Pokal. Der LSBB meldet entsprechend dem
Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche Pokal-Einzelmeisterschaft der
Herren gemäß der Rangfolge dieser Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen.
II. Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
1. Austragung
Die Landes-Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird offen für alle
Vereinsmannschaften des LSBB im K.O.-System ausgetragen. Jede Mannschaft besteht
aus 4 Stamm- und bis zu 8 Ersatzspielern, die in festgelegter Reihenfolge
anzugeben sind. Die Meldungen sind dem Leiter dieser Meisterschaft zum
festgelegten Termin zuzuleiten. Die Zeitregelung entspricht dem Einzelpokal. Bei
Punktgleichheit entscheidet die Berliner Wertung. Bei einem erneuten Gleichstand
entscheidet das Los.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel
„Landes-Mannschafts-Pokalsieger Brandenburg (Jahreszahl)“ und einen Pokal.
Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft der Herren gemäß der Rangfolge dieser
Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen.
H.
Landesauswahlmannschaften
Das Präsidium des LSBB entscheidet jährlich über die Teilnahme von
Landesauswahlmannschaften an den Deutschen Meisterschaften und beruft die
Teilnehmer nach einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Gremien.
I.
Ausschreibungen zum Wettkampfjahr
Die jährlichen Ausschreibungen für
- die Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen, Herren und Senioren,
- die Landes-Pokalmeisterschaften
sind durch die Verantwortlichen termingerecht auszuarbeiten und allen Vereinen
zuzuleiten.
J.
Spielbetrieb im Nachwuchsbereich
Der Spielbetrieb im Nachwuchsbereich wird durch die Spielordnung geregelt. Änderungen
der Spielordnung beschließt die Spielkommission.
K.
Die Spielkommission
1. Für die Durchsetzung der Turnierordnung ist der Landesspielleiter
verantwortlich. Zur Planung und Organisation des Spielbetriebes unterstützt ihn
die Spielkommission, die in der Regel einmal im Spieljahr tagt und in der der
Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb, alle Staffelleiter, der Jugendwart, die
Referenten für Frauenschach, Leistungssport, Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit
sowie ein Vertreter des Landessenioren-Schachvereins Brandenburgs mitarbeiten.
Jedes Mitglied des Präsidiums kann mit Stimmrecht an den Tagungen der
Spielkommission teilnehmen.
2. Die Spielkommission
- gewährleistet den Spielbetrieb auf der Grundlage der Turnierordnung und
sichert allen Mannschaften des Landes faire Wettkampfbedingungen;
- sichert durch ihr Wirken, dass alle Mannschaften des Landes, die in den
Bundesligen oder der Oberliga spielen, keine Wettbewerbsnachteile durch diese
Turnierordnung erfahren;
- legt die Termine für das Spieljahr fest;
- schafft die organisatorischen Grundlagen für die in Staffeln auszutragenden
Mannschaftsmeisterschaften und nimmt die jährliche Auslosung vor;
- beschließt die Spielordnung des Nachwuchses, ihre Änderung und Ergänzung.
3. Der vom Präsidium berufene Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb
nimmt alle organisatorischen sowie sanktionsrechtlichen Aufgaben und
Entscheidungen gemäß der Turnierordnung F Landesmannschaftsmeisterschaften
wahr. Die Bestätigung der Berufung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb
erfolgt durch den Landeskongress.