Landesschachbund Brandenburg e.V. |
Turnierordnung
des LSBB
i.d.F. des Beschlusses des Landeskongresses des LSBB vom 18.
Mai 2019 in
Trebbin
2. Spieltermine und Spielpaarungen
Die Spielkommission legt die Termine und die Spielpaarungen fest und veröffentlicht
sie in den Ansetzungsheften und auf der LSBB-Internetseite. Die
Wettkämpfe sollten nicht an Tagen stattfinden, die von allgemein
unterrichtsfreien Tagen bzw. Ferien im Land Brandenburg eingeschlossen sind oder
an Wochenenden vor Ferienbeginn liegen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, so sind sie in der
ersten Runde gegeneinander zu losen.
2.1. Mannschaftsmeldung
Die Mannschaftsmeldung erfolgt gemäß den vorgegebenen Anforderungen zum 1. August des jeweiligen Jahres
durch die Vereine im „Chessorganizer“. Bis zum vorgenannten Meldetermin ist das in der Gebührenordnung
festgelegte Startgeld unter Angabe der Vereinsnummer auf das Konto des LSBB
einzuzahlen. Erst
nach Eingang des Startgeldes ist die Mannschaft spielberechtigt. Ab Landesklasse abwärts können
im Laufe des Spieljahres Neuzugänge bis zum freigelassenen 20. Spieler nur
unmittelbar nach Anmeldung beim LSBB nachgemeldet werden. Diese Neuzugänge
werden hinten angefügt. Abmeldungen während der Spielserie verändern die
Rangnummern nicht. Neuzugänge werden durch die Geschäftsstelle auf der
LSBB-Internetseite bekannt gemacht. Mit dieser Veröffentlichung
wird die Spielberechtigung für den jeweiligen Verein erteilt. Soll ein Einsatz
in einer - unter Landesregie spielenden - Mannschaft erfolgen, melden die
Vereins-/Mannschaftsverantwortlichen den Spieler unter Angabe der Rangnummer bei
dem betreffenden Staffelleiter nach. Dieser erteilt die Spielberechtigung für
die betreffende Mannschaft.
Ein Spieler, der nach dem 1.7. abgemeldet wurde, erhält bei Neuanmeldung für den
gleichen Verein keine Spielberechtigung für dessen Mannschaften in der laufenden
Spielzeit.
2.2.
Spieltermine und Spielbeginn
2.2.1. Die Landesliga und die Landesklasse spielen einrundig. Alle anderen
durch den LSBB geführten Staffeln spielen in der Regel ebenfalls einrundig. In
begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Überschneidungen mit Terminen
des Nachwuchsbereiches, können beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb bis
zum 30.09. des Jahres Anträge auf Spielverlegung gestellt werden; B.1.2. der
Gebührenordnung findet für diese Anträge keine Anwendung. Sonst
kann ein Wettkampf nur verlegt werden, wenn der neue Termin vor dem festgelegten
Termin liegt (Ausnahme: in den Regionalligen und -klassen ist außer den letzten
beiden Runden auch eine Verschiebung um eine Woche nach hinten möglich) und die
gegnerische Mannschaft mit dem Termin der Verlegung einverstanden ist. Diese
Verlegungen müssen mindestens eine Woche vor dem neuen Termin beim
Staffelleiter zur Genehmigung vorliegen.
2.2.2. Alle Wettkämpfe beginnen um 10:00 Uhr. Der reisende Verein kann
spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Spielbeginn bis zu
max. einer Stunde verändert wird, wobei der Staffelleiter und die gegnerische
Mannschaft schriftlich zu informieren sind.
2.2.3. Es gilt eine Wartezeit von 30 Minuten für alle Wettkämpfe der
Landesmannschaftsmeisterschaften gemäß TO, Punkt F.
2.3. Spielpaarungen
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein ist Gastgeber und hat an den
ungeraden Brettern mit den schwarzen Figuren zu spielen.
2.4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel „Landesmannschaftsmeister
Brandenburg (Jahreszahl)
und die drei Erstplatzierten erhalten Pokale. Die Sieger in den übrigen
Staffeln werden ebenfalls durch einen Pokal geehrt.
2.5. Qualifikation
Der Sieger der Landesliga steigt in die jeweilige Oberliga auf. Die Erstplatzierten
der Landesklassen- und der Regionalligastaffeln steigen in die jeweils
nächsthöhere
Spielklasse auf. Aus
den Regionalklassenstaffeln steigen jeweils die beiden Erstplatzierten in die
Regionalligen auf. Sollten
in den Staffeln 6 oder weniger Mannschaften spielen, steigt nur der
Erstplatzierte auf.
Sofern die qualifizierte Mannschaft bis zum 10. Juni des jeweiligen Jahres
auf den Aufstieg verzichtet oder ihr dieser entsprechend der jeweiligen
Turnierordnung verwehrt ist, geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten,
in der Regionalklasse auf den Nächstplatzierten, der betreffenden Spielklasse
und Staffel über.
Aus
den Regionalklassen mit 4 Brettern leiten sich keine Aufstiegsrechte ab.
2.6. Abstieg
Bei Bedarf (z.B. Rückzug von Mannschaften nach dem Stichkampftermin)
verbleibt der jeweils bestplatzierte Absteiger aller gleichrangigen Ligen in der
jeweiligen Ligaebene. Der bestplatzierte Absteiger ist die Mannschaft mit den
meisten Mannschaftspunkten auf dem ersten Abstiegsrang aller gleichrangigen
Ligen. Bei Punktgleichheit wird analog nach Punkt F.12 verfahren.
a) Landesliga: Aus der Landesliga steigen grundsätzlich die zwei
letztplatzierten Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Oberliga
von der Zahl der Aufsteiger in die Oberliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich
die Zahl der aus der Landesliga absteigenden Mannschaften.
b) Landesklasse: Aus der Landesklasse steigen grundsätzlich die
zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen vier
Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesliga von der Zahl
der Aufsteiger in die Landesliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl
der aus der Landesklasse absteigenden Mannschaften. Bei einer ungeraden Zahl von
Absteigern aus der Landesliga wird ein Stichkampf zwischen den jeweils
Gleichplatzierten beider Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit einer geraden
Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Süd, in den Jahren mit einer
ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel Nord Heimrecht.
c) Regionalliga: Aus der Regionalliga steigen grundsätzlich die
zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen acht
Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesklasse von der Zahl
der Aufsteiger in die Landesklasse ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl
der aus der Regionalliga absteigenden Mannschaften. Bei einer abweichenden Zahl
von Absteigern aus der Landesklasse wird die Zahl der je Staffel absteigenden
Mannschaften wie folgt ermittelt: Unter Zurückstellung des Stichkampfes der
Landesklasse steigen nach Abwicklung des Auf- und Abstiegs in die bzw. aus der
Landesklasse aus jeder Staffel so viele Mannschaften ab, dass in jede Staffel
zunächst acht Mannschaften eingeteilt sind. Diejenige Staffel, die den
Verlierer des Stichkampfes der Landesklasse aufzunehmen hat, stellt einen
weiteren Absteiger. Kann der Verlierer des Stichkampfes sowohl in die Staffel
Nord als auch in die Staffel West eingeordnet werden, wird ein Stichkampf
zwischen den Gleichplatzierten dieser Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit
einer geraden Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Nord, in den
Jahren mit einer ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel West Heimrecht. Die
Zahl der Absteiger reduziert sich in der jeweils zugeordneten Staffel, wenn aus
der Regionalklasse nur der Staffelsieger aufsteigt. Falls die Staffel Nord oder
West betroffen sein kann, findet ein Stichkampf zwischen den Gleichplatzierten
dieser Staffeln wie oben angegeben statt.
3. Spielberechtigung
3.1. Die
Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft 8 Stamm- und bis zu 12 weitere Spieler in festgelegter
Reihenfolge.
Die 4-er Staffeln melden 4 Stammspieler und bis zu 16
weitere Spieler; die Regelungen im übernächsten Satz gelten analog.
Nach diesem Termin kann eine Mannschaft im Wettkampfjahr nicht mehr
geändert oder ergänzt (Ausnahme siehe Landesklasse und tiefer) werden.
Die gemeldeten Spieler von Nr. 9 bis Nr. 20 können in einer
anderen gleichklassigen Mannschaft des Vereines ebenfalls an den Brettern 9 - 20
sowie in einer unterklassigen Mannschaft an den Brettern 1 - 20 gemeldet werden
(siehe auch F.2.1).
3.2.
Aus
Gründen der sportlichen Fairness sollten die Mannschaftsaufstellungen annähernd
DWZ-gerecht erfolgen. Der Leiter Mannschaftsspielbetrieb ist berechtigt
Aufstellungen abzulehnen, wenn Spieler mit keiner oder einer extrem niedrigen
DWZ an den Brettern 1 bis 8 offensichtlich als Strohmänner gemeldet werden.
3.3.
Ein Spieler, der zum
dritten Mal nicht antritt (kampflos verliert), verliert seine
Spielberechtigung für die betreffende Mannschaft in der laufenden Saison.
Turnierordnung F.14.2. Satz 2 bleibt unberührt.
3.4.
Für die Spielrinnen und Spieler u20 kann auf Antrag
beim Landesspielleiter ein Zweitspielrecht für den Männer- und
Frauenspielbetrieb des Heimatvereins gestellt werden. Voraussetzung dafür ist
eine Vereinbarung zwischen Heimatverein, Spielerin oder Spieler und dem neuem
Verein. Das Zweitspielrecht wird durch eine entsprechende Information an den
Landesspielleiter beendet bzw. erlischt automatisch zum Saisonende des
Spieljahres, in welchem die AK u20 überschritten wird.
4. Mannschaftsstärke
Es müssen je
Mannschaft mindestens 50 % der vorgesehenen Bretter durch anwesende Spieler
besetzt sein.
5. Startrangfolge
Nach
dem 1. August kann die Startrangfolge nicht geändert werden. Die gemeldete Startrangfolge gilt auch für alle Auf- und Abstiegskämpfe. Fehlt
ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Startrangfolge unter
Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist auch ein
Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler.
Wenn alle
(Ersatz-)Spieler aufgerückt sind, ist am Ende ein Offenlassen von Brettern ohne
Namensnennung möglich. Der Einsatz nichtberechtigter Spieler hat den Verlust des gesamten
Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Bei
fehlerhafter Aufstellung haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien
verloren. Ein Spieler darf an einem Wettkampftag nur in einer Mannschaft
namentlich eingesetzt werden. Spielverlegungen ändern dies nicht. Wird ein
Spieler im Laufe eines Wettkampfjahres im Verein abgemeldet, so darf er in einem
Wettkampf nicht mehr namentlich eingesetzt werden, vgl. F Ziffer 5 Satz 5.
Scheidet ein Spieler im Laufe des Wettkampfjahres aus dem Verein bzw. aus einer
Mannschaft aus, so wird automatisch der 1. gemeldete Ersatzspieler (Nr. 9
bzw. Nr. 5) als
Stammspieler im Rundenbericht nachgemeldet. Er ist somit nicht mehr berechtigt,
in einer unterklassigen Mannschaft eingesetzt zu werden. Abmeldungen während
der Spielserie verändern die Rangnummern nicht.
6. Schiedsrichter
6.1.
In der Landesliga stellt jede gastgebende Mannschaft einen FIDE-lizenzierten
Schiedsrichter. Dieser darf am Spieltag weder an diesem noch an anderen
Wettkämpfen beteiligt sein. Ausnahmeanträge sind beim Leiter
Mannschaftsspielbetrieb bis 14 Tage vor dem Wettkampf zu stellen. Im Ansetzungsheft werden die
Schiedsrichter für die jeweiligen Spiele angegeben. Der Schiedsrichtereinsatz
wird folgendermaßen sichergestellt.
a) Die betreffenden Vereine benennen bei der Mannschaftsmeldung
nach F. Ziffer 2.1. Satz 1 einen oder mehrere lizensierte Schiedsrichter für
den Einsatz bei Heimspielen ihrer Mannschaft. Die durch die Vereine benannten
Schiedsrichter gelten nicht als vom Landesspielleiter eingesetzt.
b) Erfolgte die Benennung von Schiedsrichtern nach Buchstabe a für
eine Mannschaft nicht, setzt der Landesspielleiter einen Schiedsrichter ein. In
diesem Fall trägt der gastgebende Verein dessen Kosten entsprechend B. Ziffer
6.2.
6.2. In den anderen Spielklassen des LSBB sollte die gastgebende
Mannschaft einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter stellen. Ist kein
unbeteiligter Schiedsrichter anwesend, so übernehmen die Mannschaftsleiter oder
ihre Beauftragten gemeinsam die Wettkampfleitung. Die Schiedsrichter treffen
alle Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. Sollte es bei einem
Streitfall zu keiner einheitlichen Entscheidung kommen, so entscheidet der zuständige
Staffelleiter.
Der
Streitfall ist im Spielberichtsbogen zu dokumentieren und in die
„Bemerkungen“ im Chessorganizer aufzunehmen.
7. Bußen
7.1. Die Schiedsrichter, Staffelleiter und der Leiter für den
Mannschaftsspielbetrieb können Mannschaften und Einzelspielern bei Verstößen
gegen die Turnierordnung Bußen auferlegen (z.B. Verwarnung, Verweis,
Verlusterklärung der Partie). Der
Landesspielleiter, der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb und das
Schiedsgericht können darüber hinaus Geldbußen von bis zu 300 EUR
aussprechen. Auf Antrag des Landesspielleiters und des
Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb kann das Schiedsgericht Sperren verhängen,
sie dürfen aber ein Jahr nicht übersteigen.
Der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb verhängt bei den nachfolgend
genannten Verstößen eine Geldbuße in genannter Höhe, die im Rundenbericht
durch den Staffelleiter bekannt gegeben wird,
1. Nichteinhaltung des Termins der Startgeldeinzahlung: 10,00 EUR
2. Nichteinhaltung des Termins bezüglich des Fahrtkostenausgleichs:
10,00 EUR
3. Nichteinhaltung des Termins der Mannschaftsmeldung: 10,00 EUR
4.
Schuldhafter
Nichtantritt einer Mannschaft zum Wettkampf (siehe TO F. 14.1. Satz 3)
a) beim ersten Nichtantritt,
Regionalliga und Regionalklasse: 80,00 EUR
(40 EUR bei
4er-Mannschaften)
Landesliga und Landesklasse: 100,00 EUR
b) beim zweiten Nichtantritt verdoppeln sich die unter Buchstabe a
genannten Beträge.
5. Nichtantritt von Spielern,
a) Landesliga: 25,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 5,00 EUR je weiteren Nichtantritt eines
Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 50,00 EUR je nichtangetretenem
Spieler nicht übersteigen,
b) Landesklasse: 15,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 2,50 EUR je weiteren Nichtantritt eines
Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 25,00 EUR je nichtangetretenem
Spieler nicht übersteigen.
c)
Regionalliga: 10,00
EUR
Diese
Buße erhöht sich um jeweils 2 EUR je weiteren Nichtantritt eines Spielers dieser
Mannschaft; die Buße darf jedoch 20 EUR je nichtangetretenen Spieler nicht
übersteigen. Die Buße wird nicht erhoben bei der jeweils untersten Mannschaft
eines Vereins (Mannschaft mit der höchsten „Unterscheidungsziffer“), wenn sie
Bretter am Ende ohne Namensnennung offen lässt.
6. Nichteinsatz eines Schiedsrichters in der Landesliga durch den
gastgebenden Verein gemäß F.6.1.a: 80,00 EUR, im Wiederholungsfall: 110,00 EUR. F.14.2. Satz 2 gilt
entsprechend.
7. Verspätete Überweisung des Mitgliederanteiles, vgl. auch Nr. 2.3.
der Finanzordnung: 5,00 EUR.
In Fällen unbilliger Härte kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen
höherer Gewalt ganz aufheben.
7.2. Der Staffelleiter setzt bei den nachfolgend genannten Verstößen
eine Geldbuße in genannter Höhe fest,
1. Nichteinhaltung der Termine der Spielberichtsvermittlung: 2,50 EUR.
2. Fehlerhafte, unvollständige und unleserliche Berichte: 2,50 EUR.
3. Nichterfolgte
Empfangsbestätigung des jeweiligen Rundenberichtes innerhalb von 14 Tagen gemäß
TO F.10.: 2,50 EUR.
7.3.
Die in den Rundenberichten bekannt gegebenen Geldbußen sind innerhalb eines
Monats auf das Konto des LSBB zu überweisen. Proteste und Berufungen gegen
Geldbußen nach Ziffer F.7.1.Satz 4 und 7.2. haben keine aufschiebende Wirkung.
Die verhängten Geldbußen sowie deren Eingang auf dem Konto des LSBB werden
durch den Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb im Chessorganizer veröffentlicht.
Bei Zahlungsverzug ruht das Startrecht der betreffenden Mannschaft; das
betreffende Spiel findet nicht statt und wird 0:8 gewertet.
8. Proteste und Berufungen
8.1. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Staffelleiters kann
Protest beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb erhoben werden. Der Protest
muss binnen 8 Tagen (Poststempel) eingelegt werden und den Sachverhalt und eine
Begründung enthalten. Mit dem Protest ist gleichzeitig die Zahlung der
Protestgebühr auf das Konto des LSBB (vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer
5) nachzuweisen. Sind Protest oder Protestgebühr zu spät abgeschickt, gilt der
Protest als nicht eingelegt. Wird der Protest zurückgewiesen, verfällt die Gebühr
dem LSBB. Die Gebühr wird zurückgezahlt, sofern der Protest als nicht
eingelegt gilt oder ihm entsprochen wird. Soweit der Protest im Laufe des
Verfahrens zurückgenommen wird, können die entstandenen Verwaltungskosten in
Abzug gebracht werden.
8.2. Gegen die Entscheidung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb
ist Berufung beim Schiedsgericht des LSBB per Adresse des Landesspielleiters zulässig.
Die Gebühr beträgt 125,00 EUR, vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer 5.
Die übrigen Bedingungen entsprechen denen beim Protest. Die Entscheidung des
Schiedsgerichts ist unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Materialbereitstellung
Der gastgebende Verein hat das Spielmaterial zur Verfügung zu stellen.
10. Spielberichte und Ergebnisse
Auf dem
Spielberichtsbogen müssen das Datum des Wettkampftages, die Art des
Wettkampfes, die Namen der beteiligten Mannschaften, die Aufstellungen mit
Rangnummer, die Spielergebnisse, der/die Schiedsrichter sowie ggf. der
Streitfall (F. 6.2. Satz
5) eingetragen werden. Der Gastgeber wird auf der linken Seite des Formulars geführt. Die Übermittlung
der obigen Angaben erfolgt vorzugsweise durch Eingabe in den „Chessorganizer“
entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Staffelleiters im Startschreiben.
Der Spielberichtsbogen ist nur bei telefonischer Übermittlung,
bei Anforderung durch den Staffelleiter oder im Fall von F. 6.2. Satz 5 sofort,
spätestens aber am nächsten Tag (Poststempel) dem jeweiligen Staffelleiter zu
übermitteln.
Die
Spielberichtsbögen sind bis zum Spieljahresende (31.8.) aufzubewahren.
Die offiziellen
Ergebnisse werden im jeweiligen Rundenbericht veröffentlicht, der im „Chessorganizer“
zum Download bereitsteht und den Mannschaftsleitern per E-Mail übermittelt
wird. Der Empfang des Rundenberichtes ist dem Staffelleiter durch den
Mannschaftsleiter oder den beauftragten E-Mail-Empfänger per E-Mail zu bestätigen.
11. Punktwertung
Sind für den Mannschaftskampf 8 Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die
mindestens 4,5 Brettpunkte erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die
genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die
weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte. Bei anderer
Mannschaftsstärke gilt diese Wertung entsprechend.
12. Entscheidung bei Punktgleichheit
Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit eine Punktgleichheit zwischen
Mannschaften, so entscheiden die Brettpunkte. Bei Gleichheit der Brettpunkte
wird in der Reihenfolge, Berliner Wertung an allen Brettern, an den ersten 4
Brettern, an den ersten 2 Brettern und danach durch Los entschieden. Bei
4er-Mannschaften wird analog verfahren.
13. Spieldauer und Spielzeit
Einheitliche Uhreneinstellung: 3:00 Uhr. Die Bedenkzeit regelt sich gemäß
Punkt 3 der allgemeinen Turnierbedingungen.
14. Nichtantritt
14.1. Tritt eine Mannschaft nicht zum Wettkampf an, verliert sie ihren
Wettkampf mit 0:8.
Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn 30 Minuten
nach angesetztem Spielbeginn an weniger als 50 % der Bretter der Wettkampf
aufgenommen wurde. In Ausnahmefällen, bei höherer Gewalt,
kann der jeweilige Staffelleiter bei
schriftlichem Nachweis den Wettkampf neu ansetzen. Bei schuldhaftem Nichtantritt
wird eine Geldbuße nach F. 7.1. Satz 4 Nr. 4. erhoben. Die
Beweispflicht des Nichtverschuldens obliegt dem Verein und ist am Spieltag beim
Staffelleiter und Landesspielleiter geltend zu machen. Entsprechende Dokumente
zum Nachweis des Nichtverschuldens sind innerhalb von 7 Tagen beim Staffelleiter
einzureichen.
Darüber
hinaus sind die Kosten der gegnerischen Mannschaft auf deren Antrag in
nachgewiesener Höhe zu erstatten. Die Entscheidung über den Antrag trifft der
Landesspielleiter. Eine Mannschaft, die zu mehr
als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der jeweiligen
Staffel aus und steigt automatisch ab. Ihre bisherigen Ergebnisse werden
annulliert, wobei in die DWZ-Berechnung die tatsächlichen Ergebnisse eingehen.
14.2. Tritt ein Spieler in der Landesliga, Landesklasse oder Regionalliga nicht an,
zahlt sein Verein eine Buße nach F.7.1. Satz 4 Nr. 5. In Fällen unbilliger Härte
kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen höherer Gewalt ganz
aufheben.
14.3. Rückzug
Rückzüge
von Mannschaften nach dem Stichtag 10. Juni werden mit 300 EUR
(bei
4er-Mannschaften mit 150 EUR)
geahndet. F.14
Satz 2 der Turnierordnung gilt entsprechend.
15. Kosten
Alle anfallenden Kosten werden durch die Vereine getragen.
Neben
dem in der Gebührenordnung festgelegten Startgeld wird in allen unter Regie des
LSBB spielenden Staffeln ein Fahrtkostenausgleich durchgeführt.
Je
Entfernungskilometer nach Routenplaner (Mitte des Ortes in dem sich das
Spiellokal befindet) werden 1 EUR bzw. 50 Cent bei 4er-Mannschaften angesetzt.
Die Beträge werden im offiziellen Rundenberuicht (üblichwerweise Dezember) den
beteiligten Mannschaften übermittelt und sind bis zum 31.1. des folgenden
Jahres auf das Konto des LSBB einzuzahlen; die Auszahlung erfolgt nach Eingang
aller Beträge. Bei Rückzügen, Ausschluss oder Nichtantritt erfolgt keine
Neurechnung; die „eingesparten“ Fahrtkosten werden bei der betreffenden
Mannschaft in Abzug gebracht.
16. Mannschaftsmeisterschaft der Frauen
Die Meisterschaft ist offen für alle Mannschaften des Landes. Die Kombination
mit anderen Landesverbänden ist zulässig. Die Meisterschaft wird pro
Mannschaft mit vier Schachfreundinnen gespielt, wobei zwei Schachfreundinnen als
Gastspielerinnen mit Zustimmung ihres Stammvereins eingesetzt werden können. In
einer Staffel können mehrere Mannschaften eines Vereins spielen. Alle anderen
Regelungen werden durch die Ausschreibung festgelegt.
G.
Landes-Pokal-Meisterschaften
I. Pokal-Einzelmeisterschaft
1. Austragung
Die Pokalmeisterschaft ist eine offene Meisterschaft des LSBB und wird im
K.O.-System ausgetragen. Zur Führung der Wettkämpfe benennt der Spielleiter
einen Turnierleiter. Die Paarungen werden vor jeder Runde am Wettkampfort frei
ausgelost. Bei Remis erfolgt Blitzentscheid entsprechend der Ausschreibung. Die
Bedenkzeit wird ebenfalls durch die Ausschreibung geregelt. Es gelten die
FIDE-Regeln, insbesondere Anlage B - Schnellschach.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landes-Einzel-Pokalsieger
Brandenburg (Jahreszahl)“ und einen Pokal. Der LSBB meldet entsprechend dem
Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche Pokal-Einzelmeisterschaft der
Herren gemäß der Rangfolge dieser Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen.
II. Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
1. Austragung
Die Landes-Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird offen für alle
Vereinsmannschaften des LSBB im K.O.-System ausgetragen. Jede Mannschaft besteht
aus 4 Stamm- und bis zu 8 Ersatzspielern, die dem Leiter Mannschaftspokal zum
festgelegten Termin mitzuteilen sind. Die Bedenkzeit und weitere Einzelheiten
werden durch die Ausschreibung geregelt. Bei Punktgleichheit entscheidet die
Berliner Wertung. Bei einem erneuten Gleichstand wird ein doppelrundiger
Blitzkampf mit gleicher Brettbesetzung durchgeführt. Sollte noch immer kein
Sieger feststehen, werden weitere einrundige Blitzrunden gespielt bis ein Sieger
feststeht. Dazu werden für Brett 1 die Farben gelost und in den weiteren
Folgerunden jeweils getauscht.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Die Siegermannschaft trägt den Titel „Landes-Mannschafts-Pokalsieger
Brandenburg (Jahreszahl)“. Die 3 bestplatzierten Mannschaften erhalten einen
Pokal. Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die
Deutsche Pokal-Mannschaftsmeisterschaft der Herren gemäß der Rangfolge dieser
Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen. Es wird ein
Fahrtkostenausgleich durchgeführt mit dem halben Betrag des Kilometersatzes der
Mannschaftswettkämpfe gemäß TO Punkt F. Je Wettkampf (Finalrunden gelten als
ein Wettkampf) werden die Fahrtkosten separat ermittelt und von allen
beteiligten Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Sie sind vor Spielbeginn
in bar auszugleichen. Weitere Einzelheiten sind der Ausschreibung zu entnehmen.
4. Bußen
Mannschaften,
die nach Meldeschluss ihre Teilnahme zurückziehen oder zu einem Wettkampf nicht
antreten, werden mit einer Buße von 50 EUR belegt. Diese wird vom
Landesspielleiter ausgesprochen.
H.
Landesauswahlmannschaften
Das Präsidium des LSBB entscheidet jährlich über die Teilnahme von
Landesauswahlmannschaften an den Deutschen Meisterschaften und beruft die
Teilnehmer nach einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Gremien.
I.
Ausschreibungen zum Wettkampfjahr
Die jährlichen Ausschreibungen für
- die Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen, Herren und Senioren,
- die Landes-Pokalmeisterschaften
sind durch die Verantwortlichen termingerecht auszuarbeiten und allen Vereinen
zuzuleiten.
J.
Spielbetrieb im Nachwuchsbereich
Der Spielbetrieb im Nachwuchsbereich wird durch die Spielordnung geregelt. Änderungen
der Spielordnung beschließt die Spielkommission.
K.
Die Spielkommission
1. Für die Durchsetzung der Turnierordnung ist der Landesspielleiter
verantwortlich. Zur Planung und Organisation des Spielbetriebes unterstützt ihn
die Spielkommission, die in der Regel einmal im Spieljahr tagt und in der der
Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb, alle Staffelleiter, der Jugendwart, die
Referenten für Frauenschach, Leistungssport, Seniorenschach, Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit
mitarbeiten.
Jedes Mitglied des Präsidiums kann mit Stimmrecht an den Tagungen der
Spielkommission teilnehmen.
2. Die Spielkommission
- gewährleistet den Spielbetrieb auf der Grundlage der Turnierordnung und
sichert allen Mannschaften des Landes faire Wettkampfbedingungen;
- sichert durch ihr Wirken, dass alle Mannschaften des Landes, die in den
Bundesligen oder der Oberliga spielen, keine Wettbewerbsnachteile durch diese
Turnierordnung erfahren;
- legt die Termine für das Spieljahr fest;
- schafft die organisatorischen Grundlagen für die in Staffeln auszutragenden
Mannschaftsmeisterschaften und nimmt die jährliche Auslosung vor;
- beschließt die Spielordnung des Nachwuchses, ihre Änderung und Ergänzung.
3. Der vom Präsidium berufene Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb
nimmt alle organisatorischen sowie sanktionsrechtlichen Aufgaben und
Entscheidungen gemäß der Turnierordnung F Landesmannschaftsmeisterschaften
wahr. Die Bestätigung der Berufung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb
erfolgt durch den Landeskongress.
Die Landesspielkommission wählt
bei Bedarf aus ihren Mitgliedern einen Stellvertreter des Leiters für
den Mannschaftsspielbetrieb, der bei Notwendigkeit dessen Aufgaben
übernimmt.
Das Recht hierzu wurde der Landesspielkommission vom Kongress
übertragen.