Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Wahlordnung

§ 1 
1. Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen wird eine Wahlkommission gewählt, die mindestens aus drei Schachfreunden besteht, die selbst Mitglied im LSBB sind und nicht für die Wahl kandidieren.
2. Entscheidet sich ein Mitglied der Wahlkommission nach deren Wahl für eine Kandidatur, so nimmt es an der Auszählung dieser Wahl nicht teil.
3. Die Wahlkommission bestimmt aus ihren Reihen einen Wahlleiter, der 
- die Aufstellung der Kandidaten auf der Wahlliste leitet;
- die Wahl auf der Grundlage der Satzung durchführt;
- die Ergebnisse der Wahl bekannt gibt. 
4. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen Mitglied im LSBB sein.

§ 2
Mitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und aktives Wahlrecht.

§ 3
1. Gewählt werden kann, soweit keine anderen Vorschriften bestehen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Mitglied im LSBB ist, d.h. beim LSBB angemeldet ist.
2. Es können grundsätzlich nur anwesende Mitglieder gewählt werden.
3. Eine Wahl in Abwesenheit ist nur bei Vorlage einer rechtskräftigen Vollmacht möglich, aus der eindeutig hervorgehen muss, für welches Amt sie gültig ist und unmissverständlich vorher erklärt wurde, dass die Bereitwilligkeit das Amt anzunehmen vorliegt.

§ 4 
Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt- bei der Wahl des Präsidenten,
- wenn es mehr als einen Kandidaten für ein Amt gibt,
- wenn mindestens 25 % der anwesenden Stimmberechtigten es fordern.

§ 5
1. Erhalten bei einer Einzelwahl mehr als zwei Kandidaten Stimmen, so ist im ersten Wahlgang derjenige gewählt, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
2. Andernfalls findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
3. Gewählt wird mit einfacher Mehrheit der wahlberechtigten Delegierten. Erhalten bei der Stichwahl beide Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen, so wird die Wahl wiederholt.

Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 21. Juni 2003. Geändert durch den Beschluss des Kongresses des LSBB e.V. vom 4. Juni 2016.