Landesschachbund Brandenburg e.V.

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Turnierordnung des LSBB
i.d.F. des Beschlusses des Landeskongresses des LSBB vom 18. Mai 2019 in Trebbin

Die Turnierordnung ist für alle Meisterschaften des LSBB e.V. verbindlich. Die durch den DSB übernommenen FIDE-Regeln sind Bestandteil dieser Turnierordnung und im Zusammenhang zu betrachten. Die Schachbezirke und Kreise können für ihren Verantwortungsbereich zusätzliche Regelungen treffen.

Inhalt der Turnierordnung
A. Spielberechtigung
B. Allgemeine Turnierbedingungen
C. Landes-Einzelmeisterschaften der Herren
D. Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen
E. Landes-Meisterschaften der Senioren
F. Landes-Mannschaftsmeisterschaften
G. Landes-Pokalmeisterschaften
H. Landesauswahlmannschaften
I. Terminpläne und Ausschreibungen zum Wettkampfjahr
J. Spielbetrieb im Nachwuchsbereich
K. Die Spielkommission

A. Spielberechtigung
1. Zu allen Meisterschaften und Pokalkämpfen des LSBB e.V. sind nur Spieler zugelassen, die als ordentliche Mitglieder in solchen Vereinen bzw. Abteilungen geführt werden, die dem LSBB e.V. angeschlossen sind und keiner Sperre unterliegen. Ausnahmen werden gesondert geregelt.
2. Als Spielberechtigung gilt der Nachweis der Anmeldung der Spieler bei der Mitgliederverwaltung des LSBB.
3. Nimmt ein Spieler seine Rechte aus seiner Spielberechtigung wahr, unterwirft er sich gleichzeitig der Satzung und den Ordnungen, insbesondere den Sanktionsregelungen des LSBB.
4. Einzelspieler und Mannschaften dürfen nicht an Turnieren, Mannschaftskämpfen und Veranstaltungen solcher Veranstalter teilnehmen, die vom LSBB nicht anerkannt oder gesperrt sind. Zuwiderhandlungen werden mit Sperre geahndet.
5. Jeder Spieler, der für einen Verein des LSBBs auf der aktuellen DSB-Mitgliederliste steht, gehört dem LSBB an. Die Möglichkeit, einem weiteren Verein anzugehören, wird damit nicht berührt. In einem solchen Fall erfolgt die Anmeldung bei der Mitgliederverwaltung des LSBBs als passives Mitglied.

B. Allgemeine Turnierbedingungen
1. Spielweise und Spielregeln
1.1.
Die Schachregeln („Laws of Chess“), einschließlich der Anlagen des Weltschachbundes (FIDE) und die Turnierordnung des DSB bilden einen Bestandteil dieser Turnierordnung und sind anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.
1.2. Ändert die FIDE ihre Spielregeln, so finden diese Änderungen erst Eingang in diese Turnierordnung, wenn der DSB-Kongress dazu einen Beschluss gefasst hat.
1.3. Diese Turnierordnung kann nur durch Beschluss des Landeskongresses des LSBB e.V. geändert werden.
2. Spieljahr und Spielplan
Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Kalenderjahres. Die Spielkommission legt die Spieltermine und die Spielorganisation im Rahmen dieser Ordnung jährlich neu fest.
3. Spieldauer und Bedenkzeit
3.1. Landesliga

Bedenkzeit: Die Bedenkzeit beträgt 100 Minuten für die ersten 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für den Rest der Partie 50 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt. Ab dem ersten Zug erhält jeder Spieler pro Zug eine Gutschrift von 30 Sekunden.
3.2. Für alle anderen Staffeln gilt folgende Bedenkzeit: 40 Züge in zwei Stunden je Spieler (Zeitkontrolle), danach müssen die verbleibenden Züge innerhalb von 30 Minuten je Spieler ausgeführt werden. Nach der ersten Zeitkontrolle stellt der Schiedsrichter, wenn ein Blättchen gefallen ist, die Uhrzeiger beider Gegner je 30 Minuten vor. Die Gesamtspieldauer beträgt fünf Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung.
3.3. Die Bedenkzeiten für die Landeseinzelmeisterschaften der Herren (gemäß TO C.), der Frauen (gemäß TO D.) und der Senioren (gemäß TO E.) werden in den jeweiligen Ausschreibungen geregelt.
3.4. Die Wartezeit gemäß Ziffer 6.6 der FIDE-Regeln wird vom festgelegten Beginn des Wettkampfes an gerechnet.
4. Turniersaal und Spielmaterial
4.1.
Der Turniersaal muss den Spielern genügend Platz zum Spielen und zur Bewegung bieten.
4.2. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein. Die Lichtquellen dürfen nicht blenden.
4.3. Spiele und Figuren sollen eine blendfreie Oberfläche haben. Es ist anzustreben, das vom DSB mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Material zu verwenden.
4.4. Die Temperatur im Spielraum soll mindestens 19° C betragen.
4.5. Im Turniersaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine lästigen Geräusche aus Nebenräumen eindringen. Im Turniersaal dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden noch eingeschaltet sein.
In dringenden Ausnahmefällen können eingeschaltete Handys vor Spielbeginn beim Schiedsrichter angemeldet und bis Partieende hinterlegt werden.
4.6. Bei allen Turnieren des LSBB darf im Turniersaal nicht geraucht werden.
4.7. Bei allen Turnieren und Mannschaftskämpfen des LSBB ist den Spielern die Einnahme alkoholischer Getränke während der Partie nicht gestattet. Auch Alkoholmissbrauch vor Partiebeginn ist unzulässig. Im Turniersaal ist das Einnehmen alkoholischer Getränke für jedermann untersagt.
4.8. Vor Beginn der Wettkämpfe hat der Schiedsrichter bzw. Veranstalter die Räume zu benennen, die zum Turnierareal gehören, insbesondere die Turniersäle, Toiletten, Verpflegungsbereiche, Raucherplätze und Nebenräume zum Analysieren.
5. Proteste und Berufungen
5.1.
Zur endgültigen Entscheidung bei Konflikten in der Anwendung der Spielregeln wird bei den Landeseinzelmeisterschaften ein Schiedsgericht aus drei Turnierteilnehmern gewählt. Sind einer oder mehrere der Gewählten betroffen, so müssen Stellvertreter gewählt werden.
5.2. Über Meinungsverschiedenheiten wegen Auslegung der Spielregeln oder bei Protesten gegen Entscheidungen von Turnierleitern oder Schiedsrichtern entscheidet der Spielleiter; alle Angelegenheiten bezüglich der Landesmannschaftsmeisterschaften entscheidet der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb. Gegen deren Entscheidung kann das Schiedsgericht des Landes angerufen werden. Dieses entscheidet endgültig. Die Gebühren für Proteste und das Anrufen des Schiedsgerichtes richten sich nach der Gebührenordnung.
6. Schiedsrichter
6.1.
Die Schiedsrichter haben die notwendigen Entscheidungen unverzüglich zu treffen.
6.2. Den vom Landesspielleiter eingesetzten Schiedsrichtern sind die Kosten für Fahrt und Verpflegung zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für die Landeseinzelmeisterschaften, Landesblitzmeisterschaften und Landesschnellschachmeisterschaften, jeweils der Frauen und Männer, sowie das Finale der Landespokalmeisterschaft. Der Tagessatz für Verpflegung beträgt 80,- EUR. Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche Verkehrsmittel, z.B. Bahnkosten 2. Klasse - ggf. plus IC-Zuschlag - geltend gemacht werden. Wenn keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsverbindungen bestehen, kann Pkw-Kilometergeld entsprechend der Finanzordnung des LSBB abgerechnet werden.

C. Landes-Einzelmeisterschaften der Herren
I. Normalschach
1.
Diese Meisterschaft wird grundsätzlich mit 24 Teilnehmern in 7 Runden Schweizer System ausgetragen.
2. Teilnehmer
2.1.
Teilnehmer sind alle aktuellen Meister der Stadt-/Kreisschachbünde und der Landesmeister des Vorjahres; je einen Platz erhalten ein vom Leiter des Landesleistungsstützpunktes benannter Nachwuchsspieler und der ausrichtende Verein. Auf Antrag vergibt der Landesspielleiter Freiplätze in Abhängigkeit von der aktuellen DWZ.
2.2. Verzichtet der Landesmeister, fällt dieser Platz dem Nächstplatzierten aus der letzten Einzelmeisterschaft zu. Verzichtet ein Kreismeister, nimmt der Zweitplatzierte, bei dessen Verzicht der Drittplatzierte teil.
Ansonsten kann von jedem Kreis-/Stadtschachbund ein geeigneter Teilnehmer benannt werden.
2.3. Verzichtet ein Spieler ab 2 Wochen vor Turnierbeginn, so kann der Spielleiter von sich aus einen Ersatzspieler benennen.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird über die Reihenfolge nach einer mit der Ausschreibung bekannt zu gebenden Zusatzwertung entschieden.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg (Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der Landesmeister ist für die folgende Deutsche Einzelmeisterschaft der Herren spielberechtigt. Verzichtet dieser, geht die Spielberechtigung auf den Zweitplatzierten über. Wenn dieser auch verzichtet, ist der Drittplatzierte berechtigt.
6. Kosten
6.1.
Die Meisterschaft ist kostendeckend vom Startgeld zu finanzieren.
6.2. Die Teilnehmer oder deren Vereine tragen die Kosten der An- und Abreise sowie die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Startgeld.

II. Schnellschach
1.
Diese Meisterschaft wird offen an einem Wochenende im Schweizer System nach den FIDE-Regeln, insbesondere Anlage B - Schnellschach, ausgetragen.
2. Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Platzkapazität des Ausrichters. Der Veranstalter ist berechtigt, eine gerade Teilnehmerzahl abzusichern.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Die Plätze werden entsprechend Punkt C.I.3. bestimmt.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg im Schnellschach (Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche Schnellschachmeisterschaft die Teilnehmer gemäß der Rangfolge der Landesschnellschachmeisterschaft.
6. Kosten
Analog Punkt C.I.6.

III. Blitzschach
1.
Die Blitzmeisterschaften im Einzel und für Mannschaften werden entsprechend der Teilnehmerzahl in Vor- bzw. Endgruppen im Rundensystem festgelegt. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und festgelegten Ersatzspielern, die nur in einer Mannschaft eingesetzt werden dürfen.
2. Teilnehmer
Beide Meisterschaften werden offen ausgetragen.
3. Entscheidung bei Punktgleichheit
Die Plätze werden analog Ziffer C.I.3. bestimmt.
4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landesmeister Brandenburg im Blitzschach (Jahreszahl)“. Die drei Erstplatzierten erhalten Pokale.
5. Qualifikation
Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel in der Rangfolge der Landes-Blitzmeisterschaft die Teilnehmer zur Deutschen- bzw. zur Norddeutschen Blitzmeisterschaft.
6. Kosten
Analog Punkt C.I.6.

D. Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen
Die Meisterschaften im Normalschach, Schnellschach und Blitzschach werden als offene Meisterschaften für weibliche Mitglieder des LSBB durchgeführt. Bei diesen Meisterschaften gelten die entsprechenden Festlegungen wie bei den Herren (Punkte C.I., C.II. und C.III.). Weitere Festlegungen erfolgen in den jährlichen Ausschreibungen des Referenten für Frauenschach.

E. Landesmeisterschaften der Senioren
1. Es werden Mannschaftsmeisterschaften im Normalschach und Schnellschach durchgeführt. Zur Mannschaft gehören 4 Spieler, die sich aus Spielern eines Vereins zusammensetzten. Vereine mit weniger als 5 Seniorenspielern können dazu innerhalb eines Kreises Spielgemeinschaften bilden.
2. Die Einzelmeisterschaften im Normalschach, Schnellschach und Blitzschach werden als offene Meisterschaften für alle Spieler des DSB, welche am 31. Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr (Herren) bzw. das 55. Lebensjahr (Damen) vollenden werden, durchgeführt.
3. Alle Mannschafts- und Einzelmeisterschaften werden auf der Grundlage dieser Turnierordnung durch den Referenten für Seniorenschach selbständig durchgeführt.
Weitere Festlegungen erfolgen in den jährlichen Ausschreibungen des Referenten für Seniorenschach.

F. Landes-Mannschaftsmeisterschaften
1.
Allgemeines
1.1.
Die Mannschaftsmeisterschaften werden in der Landesliga mit 10 Mannschaften, in der Landesklasse in zwei Staffeln zu je 10 Mannschaften und in der Regionalliga mit vier Staffeln sowie diesen zugeordneten Regionalklassen in mehreren Staffeln bzw. ihnen gleichgestellte Kreisligen durchgeführt. In der Landesliga und jeder Staffel der Landesklasse dürfen jeweils nur 2 Mannschaften eines Vereines starten. Falls mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Ebene spielen, sollten diese auf verschiedene Staffeln verteilt werden. In allen gleichklassigen Mannschaften eines Vereins sind die Stammspieler nur in ihrer gemeldeten Mannschaft spielberechtigt (Stammspieler jeder Mannschaft dürfen nicht in der/den anderen als Ersatz eingesetzt werden).
1.2. Es können Regionalklassen mit 4 Brettern je Mannschaft gebildet werden, deren Spielbetrieb nach territorialen Kriterien organisiert wird. Diese Mannschaften werden nicht berücksichtigt bei der Festlegung der „untersten“ Mannschaft eines Vereins.
1.3.
Neuanmeldungen, Abmeldungen und Bestätigungen des Weiterspielens von Mannschaften für den Spielbetrieb des LSBB der nächsten Saison müssen bis zum 10. Juni beim Landesspielleiter vorliegen. Der gleiche Termin gilt für berechtigte Ansetzungswünsche.

2. Spieltermine und Spielpaarungen
Die Spielkommission legt die Termine und die Spielpaarungen fest und veröffentlicht sie in den Ansetzungsheften und auf der LSBB-Internetseite. Die Wettkämpfe sollten nicht an Tagen stattfinden, die von allgemein unterrichtsfreien Tagen bzw. Ferien im Land Brandenburg eingeschlossen sind oder an Wochenenden vor Ferienbeginn liegen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, so sind sie in der ersten Runde gegeneinander zu losen.
2.1. Mannschaftsmeldung
Die Mannschaftsmeldung erfolgt gemäß den vorgegebenen Anforderungen zum 1. August des jeweiligen Jahres durch die Vereine im „Chessorganizer“. Bis zum vorgenannten Meldetermin ist das in der Gebührenordnung festgelegte Startgeld unter Angabe der Vereinsnummer auf das Konto des LSBB einzuzahlen. Erst nach Eingang des Startgeldes ist die Mannschaft spielberechtigt. Ab Landesklasse abwärts können im Laufe des Spieljahres Neuzugänge bis zum freigelassenen 20. Spieler nur unmittelbar nach Anmeldung beim LSBB nachgemeldet werden. Diese Neuzugänge werden hinten angefügt. Abmeldungen während der Spielserie verändern die Rangnummern nicht. Neuzugänge werden durch die Geschäftsstelle auf der LSBB-Internetseite bekannt gemacht. Mit dieser Veröffentlichung wird die Spielberechtigung für den jeweiligen Verein erteilt. Soll ein Einsatz in einer - unter Landesregie spielenden - Mannschaft erfolgen, melden die Vereins-/Mannschaftsverantwortlichen den Spieler unter Angabe der Rangnummer bei dem betreffenden Staffelleiter nach. Dieser erteilt die Spielberechtigung für die betreffende Mannschaft.
Ein Spieler, der nach dem 1.7. abgemeldet wurde, erhält bei Neuanmeldung für den gleichen Verein keine Spielberechtigung für dessen Mannschaften in der laufenden Spielzeit.
2.2. Spieltermine und Spielbeginn
2.2.1.
Die Landesliga und die Landesklasse spielen einrundig. Alle anderen durch den LSBB geführten Staffeln spielen in der Regel ebenfalls einrundig. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Überschneidungen mit Terminen des Nachwuchsbereiches, können beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb bis zum 30.09. des Jahres Anträge auf Spielverlegung gestellt werden; B.1.2. der Gebührenordnung findet für diese Anträge keine Anwendung. Sonst kann ein Wettkampf nur verlegt werden, wenn der neue Termin vor dem festgelegten Termin liegt (Ausnahme: in den Regionalligen und -klassen ist außer den letzten beiden Runden auch eine Verschiebung um eine Woche nach hinten möglich) und die gegnerische Mannschaft mit dem Termin der Verlegung einverstanden ist. Diese Verlegungen müssen mindestens eine Woche vor dem neuen Termin beim Staffelleiter zur Genehmigung vorliegen.
2.2.2. Alle Wettkämpfe beginnen um 10:00 Uhr. Der reisende Verein kann spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Spielbeginn bis zu max. einer Stunde verändert wird, wobei der Staffelleiter und die gegnerische Mannschaft schriftlich zu informieren sind.
2.2.3. Es gilt eine Wartezeit von 30 Minuten für alle Wettkämpfe der Landesmannschaftsmeisterschaften gemäß TO, Punkt F.

2.3. Spielpaarungen
Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein ist Gastgeber und hat an den ungeraden Brettern mit den schwarzen Figuren zu spielen.
2.4. Titelgewinn und Auszeichnung
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel „Landesmannschaftsmeister Brandenburg (Jahreszahl) und die drei Erstplatzierten erhalten Pokale. Die Sieger in den übrigen Staffeln werden ebenfalls durch einen Pokal geehrt.
2.5. Qualifikation
Der Sieger der Landesliga steigt in die jeweilige Oberliga auf. Die Erstplatzierten der Landesklassen- und der Regionalligastaffeln steigen in die jeweils nächsthöhere Spielklasse auf. Aus den Regionalklassenstaffeln steigen jeweils die beiden Erstplatzierten in die Regionalligen auf. Sollten in den Staffeln 6 oder weniger Mannschaften spielen, steigt nur der Erstplatzierte auf.
Sofern die qualifizierte Mannschaft bis zum 10. Juni des jeweiligen Jahres auf den Aufstieg verzichtet oder ihr dieser entsprechend der jeweiligen Turnierordnung verwehrt ist, geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten, in der Regionalklasse auf den Nächstplatzierten, der betreffenden Spielklasse und Staffel über.
Aus den Regionalklassen mit 4 Brettern leiten sich keine Aufstiegsrechte ab.
2.6. Abstieg
Bei Bedarf (z.B. Rückzug von Mannschaften nach dem Stichkampftermin) verbleibt der jeweils bestplatzierte Absteiger aller gleichrangigen Ligen in der jeweiligen Ligaebene. Der bestplatzierte Absteiger ist die Mannschaft mit den meisten Mannschaftspunkten auf dem ersten Abstiegsrang aller gleichrangigen Ligen. Bei Punktgleichheit wird analog nach Punkt F.12 verfahren.
a) Landesliga: Aus der Landesliga steigen grundsätzlich die zwei letztplatzierten Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Oberliga von der Zahl der Aufsteiger in die Oberliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl der aus der Landesliga absteigenden Mannschaften.
b) Landesklasse: Aus der Landesklasse steigen grundsätzlich die zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen vier Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesliga von der Zahl der Aufsteiger in die Landesliga ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl der aus der Landesklasse absteigenden Mannschaften. Bei einer ungeraden Zahl von Absteigern aus der Landesliga wird ein Stichkampf zwischen den jeweils Gleichplatzierten beider Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit einer geraden Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Süd, in den Jahren mit einer ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel Nord Heimrecht.
c) Regionalliga: Aus der Regionalliga steigen grundsätzlich die zwei letztplatzierten Mannschaften jeder Staffel ab. Im Regelfall steigen acht Mannschaften ab. Weicht die Zahl der Absteiger aus der Landesklasse von der Zahl der Aufsteiger in die Landesklasse ab, so erhöht bzw. vermindert sich die Zahl der aus der Regionalliga absteigenden Mannschaften. Bei einer abweichenden Zahl von Absteigern aus der Landesklasse wird die Zahl der je Staffel absteigenden Mannschaften wie folgt ermittelt: Unter Zurückstellung des Stichkampfes der Landesklasse steigen nach Abwicklung des Auf- und Abstiegs in die bzw. aus der Landesklasse aus jeder Staffel so viele Mannschaften ab, dass in jede Staffel zunächst acht Mannschaften eingeteilt sind. Diejenige Staffel, die den Verlierer des Stichkampfes der Landesklasse aufzunehmen hat, stellt einen weiteren Absteiger. Kann der Verlierer des Stichkampfes sowohl in die Staffel Nord als auch in die Staffel West eingeordnet werden, wird ein Stichkampf zwischen den Gleichplatzierten dieser Staffeln ausgetragen. In den Jahren mit einer geraden Endzahl genießt hierbei der Vertreter der Staffel Nord, in den Jahren mit einer ungeraden Endzahl der Vertreter der Staffel West Heimrecht. Die Zahl der Absteiger reduziert sich in der jeweils zugeordneten Staffel, wenn aus der Regionalklasse nur der Staffelsieger aufsteigt. Falls die Staffel Nord oder West betroffen sein kann, findet ein Stichkampf zwischen den Gleichplatzierten dieser Staffeln wie oben angegeben statt.

3. Spielberechtigung
3.1. Die Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft 8 Stamm- und bis zu 12 weitere Spieler in festgelegter Reihenfolge.
Die 4-er Staffeln melden 4 Stammspieler und bis zu 16 weitere Spieler; die Regelungen im übernächsten Satz gelten analog. Nach diesem Termin kann eine Mannschaft im Wettkampfjahr nicht mehr geändert oder ergänzt (Ausnahme siehe Landesklasse und tiefer) werden. Die gemeldeten Spieler von Nr. 9 bis Nr. 20 können in einer anderen gleichklassigen Mannschaft des Vereines ebenfalls an den Brettern 9 - 20 sowie in einer unterklassigen Mannschaft an den Brettern 1 - 20 gemeldet werden (siehe auch F.2.1).
3.2. Aus Gründen der sportlichen Fairness sollten die Mannschaftsaufstellungen annähernd DWZ-gerecht erfolgen. Der Leiter Mannschaftsspielbetrieb ist berechtigt Aufstellungen abzulehnen, wenn Spieler mit keiner oder einer extrem niedrigen DWZ an den Brettern 1 bis 8 offensichtlich als Strohmänner gemeldet werden.
3.3. Ein Spieler, der zum dritten Mal nicht antritt (kampflos verliert), verliert seine Spielberechtigung für die betreffende Mannschaft in der laufenden Saison. Turnierordnung F.14.2. Satz 2 bleibt unberührt.
3.4. Für die Spielrinnen und Spieler u20 kann auf Antrag beim Landesspielleiter ein Zweitspielrecht für den Männer- und Frauenspielbetrieb des Heimatvereins gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Heimatverein, Spielerin oder Spieler und dem neuem Verein. Das Zweitspielrecht wird durch eine entsprechende Information an den Landesspielleiter beendet bzw. erlischt automatisch zum Saisonende des Spieljahres, in welchem die AK u20 überschritten wird.

4. Mannschaftsstärke
Es müssen je Mannschaft mindestens 50 % der vorgesehenen Bretter durch anwesende Spieler besetzt sein.

5. Startrangfolge
Nach dem 1. August kann die Startrangfolge nicht geändert werden. Die gemeldete Startrangfolge gilt auch für alle Auf- und Abstiegskämpfe. Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Startrangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist auch ein Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler.
Wenn alle (Ersatz-)Spieler aufgerückt sind, ist am Ende ein Offenlassen von Brettern ohne Namensnennung möglich. Der Einsatz nichtberechtigter Spieler hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Bei fehlerhafter Aufstellung haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler darf an einem Wettkampftag nur in einer Mannschaft namentlich eingesetzt werden. Spielverlegungen ändern dies nicht. Wird ein Spieler im Laufe eines Wettkampfjahres im Verein abgemeldet, so darf er in einem Wettkampf nicht mehr namentlich eingesetzt werden, vgl. F Ziffer 5 Satz 5. Scheidet ein Spieler im Laufe des Wettkampfjahres aus dem Verein bzw. aus einer Mannschaft aus, so wird automatisch der 1. gemeldete Ersatzspieler (Nr. 9 bzw. Nr. 5) als Stammspieler im Rundenbericht nachgemeldet. Er ist somit nicht mehr berechtigt, in einer unterklassigen Mannschaft eingesetzt zu werden. Abmeldungen während der Spielserie verändern die Rangnummern nicht.

6. Schiedsrichter
6.1.
In der Landesliga stellt jede gastgebende Mannschaft einen FIDE-lizenzierten Schiedsrichter. Dieser darf am Spieltag weder an diesem noch an anderen Wettkämpfen beteiligt sein. Ausnahmeanträge sind beim Leiter Mannschaftsspielbetrieb bis 14 Tage vor dem Wettkampf zu stellen. Im Ansetzungsheft werden die Schiedsrichter für die jeweiligen Spiele angegeben. Der Schiedsrichtereinsatz wird folgendermaßen sichergestellt.
a) Die betreffenden Vereine benennen bei der Mannschaftsmeldung nach F. Ziffer 2.1. Satz 1 einen oder mehrere lizensierte Schiedsrichter für den Einsatz bei Heimspielen ihrer Mannschaft. Die durch die Vereine benannten Schiedsrichter gelten nicht als vom Landesspielleiter eingesetzt.
b) Erfolgte die Benennung von Schiedsrichtern nach Buchstabe a für eine Mannschaft nicht, setzt der Landesspielleiter einen Schiedsrichter ein. In diesem Fall trägt der gastgebende Verein dessen Kosten entsprechend B. Ziffer 6.2.
6.2. In den anderen Spielklassen des LSBB sollte die gastgebende Mannschaft einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter stellen. Ist kein unbeteiligter Schiedsrichter anwesend, so übernehmen die Mannschaftsleiter oder ihre Beauftragten gemeinsam die Wettkampfleitung. Die Schiedsrichter treffen alle Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. Sollte es bei einem Streitfall zu keiner einheitlichen Entscheidung kommen, so entscheidet der zuständige Staffelleiter.
Der Streitfall ist im Spielberichtsbogen zu dokumentieren und in die „Bemerkungen“ im Chessorganizer aufzunehmen.

7. Bußen
7.1.
Die Schiedsrichter, Staffelleiter und der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb können Mannschaften und Einzelspielern bei Verstößen gegen die Turnierordnung Bußen auferlegen (z.B. Verwarnung, Verweis, Verlusterklärung der Partie). Der Landesspielleiter, der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb und das Schiedsgericht können darüber hinaus Geldbußen von bis zu 300 EUR aussprechen. Auf Antrag des Landesspielleiters und des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb kann das Schiedsgericht Sperren verhängen, sie dürfen aber ein Jahr nicht übersteigen.
Der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb verhängt bei den nachfolgend genannten Verstößen eine Geldbuße in genannter Höhe, die im Rundenbericht durch den Staffelleiter bekannt gegeben wird,
1. Nichteinhaltung des Termins der Startgeldeinzahlung: 10,00 EUR
2. Nichteinhaltung des Termins bezüglich des Fahrtkostenausgleichs: 10,00 EUR
3. Nichteinhaltung des Termins der Mannschaftsmeldung: 10,00 EUR
4. Schuldhafter Nichtantritt einer Mannschaft zum Wettkampf (siehe TO F. 14.1. Satz 3)
a) beim ersten Nichtantritt,
Regionalliga und Regionalklasse: 80,00 EUR
(40 EUR bei 4er-Mannschaften)
Landesliga und Landesklasse: 100,00 EUR
b) beim zweiten Nichtantritt verdoppeln sich die unter Buchstabe a genannten Beträge.
5. Nichtantritt von Spielern,
a) Landesliga: 25,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 5,00 EUR je weiteren Nichtantritt eines Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 50,00 EUR je nichtangetretenem Spieler nicht übersteigen,
b) Landesklasse: 15,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 2,50 EUR je weiteren Nichtantritt eines Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 25,00 EUR je nichtangetretenem Spieler nicht übersteigen.
c) Regionalliga: 10,00 EUR
Diese Buße erhöht sich um jeweils 2 EUR je weiteren Nichtantritt eines Spielers dieser Mannschaft; die Buße darf jedoch 20 EUR je nichtangetretenen Spieler nicht übersteigen. Die Buße wird nicht erhoben bei der jeweils untersten Mannschaft eines Vereins (Mannschaft mit der höchsten „Unterscheidungsziffer“), wenn sie Bretter am Ende ohne Namensnennung offen lässt.
6. Nichteinsatz eines Schiedsrichters in der Landesliga durch den gastgebenden Verein gemäß F.6.1.a: 80,00 EUR, im Wiederholungsfall: 110,00 EUR. F.14.2. Satz 2 gilt entsprechend.
7. Verspätete Überweisung des Mitgliederanteiles, vgl. auch Nr. 2.3. der Finanzordnung: 5,00 EUR.
In Fällen unbilliger Härte kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen höherer Gewalt ganz aufheben.
7.2. Der Staffelleiter setzt bei den nachfolgend genannten Verstößen eine Geldbuße in genannter Höhe fest,
1. Nichteinhaltung der Termine der Spielberichtsvermittlung: 2,50 EUR.
2. Fehlerhafte, unvollständige und unleserliche Berichte: 2,50 EUR.
3. Nichterfolgte Empfangsbestätigung des jeweiligen Rundenberichtes innerhalb von 14 Tagen gemäß TO F.10.: 2,50 EUR.
7.3.
Die in den Rundenberichten bekannt gegebenen Geldbußen sind innerhalb eines Monats auf das Konto des LSBB zu überweisen. Proteste und Berufungen gegen Geldbußen nach Ziffer F.7.1.Satz 4 und 7.2. haben keine aufschiebende Wirkung. Die verhängten Geldbußen sowie deren Eingang auf dem Konto des LSBB werden durch den Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb im Chessorganizer veröffentlicht. Bei Zahlungsverzug ruht das Startrecht der betreffenden Mannschaft; das betreffende Spiel findet nicht statt und wird 0:8 gewertet.

8. Proteste und Berufungen
8.1.
Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Staffelleiters kann Protest beim Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb erhoben werden. Der Protest muss binnen 8 Tagen (Poststempel) eingelegt werden und den Sachverhalt und eine Begründung enthalten. Mit dem Protest ist gleichzeitig die Zahlung der Protestgebühr auf das Konto des LSBB (vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer 5) nachzuweisen. Sind Protest oder Protestgebühr zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt. Wird der Protest zurückgewiesen, verfällt die Gebühr dem LSBB. Die Gebühr wird zurückgezahlt, sofern der Protest als nicht eingelegt gilt oder ihm entsprochen wird. Soweit der Protest im Laufe des Verfahrens zurückgenommen wird, können die entstandenen Verwaltungskosten in Abzug gebracht werden.
8.2. Gegen die Entscheidung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb ist Berufung beim Schiedsgericht des LSBB per Adresse des Landesspielleiters zulässig. Die Gebühr beträgt 125,00 EUR, vgl. Gebührenordnung Abschnitt A. Ziffer 5. Die übrigen Bedingungen entsprechen denen beim Protest. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9.
Materialbereitstellung
Der gastgebende Verein hat das Spielmaterial zur Verfügung zu stellen.

10. Spielberichte und Ergebnisse

Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum des Wettkampftages, die Art des Wettkampfes, die Namen der beteiligten Mannschaften, die Aufstellungen mit Rangnummer, die Spielergebnisse, der/die Schiedsrichter sowie ggf. der Streitfall (F. 6.2. Satz  5) eingetragen werden. Der Gastgeber wird auf der linken Seite des Formulars geführt. Die Übermittlung der obigen Angaben erfolgt vorzugsweise durch Eingabe in den „Chessorganizer“ entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Staffelleiters im Startschreiben. Der Spielberichtsbogen ist nur bei telefonischer Übermittlung, bei Anforderung durch den Staffelleiter oder im Fall von F. 6.2. Satz 5 sofort, spätestens aber am nächsten Tag (Poststempel) dem jeweiligen Staffelleiter zu übermitteln. Die Spielberichtsbögen sind bis zum Spieljahresende (31.8.) aufzubewahren. Die offiziellen Ergebnisse werden im jeweiligen Rundenbericht veröffentlicht, der im „Chessorganizer“ zum Download bereitsteht und den Mannschaftsleitern per E-Mail übermittelt wird. Der Empfang des Rundenberichtes ist dem Staffelleiter durch den Mannschaftsleiter oder den beauftragten E-Mail-Empfänger per E-Mail zu bestätigen.

11. Punktwertung

Sind für den Mannschaftskampf 8 Bretter vorgesehen, erhält die Mannschaft, die mindestens 4,5 Brettpunkte erzielt hat, 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte. Bei anderer Mannschaftsstärke gilt diese Wertung entsprechend.

12. Entscheidung bei Punktgleichheit

Gibt es nach Abschluss einer Spielzeit eine Punktgleichheit zwischen Mannschaften, so entscheiden die Brettpunkte. Bei Gleichheit der Brettpunkte wird in der Reihenfolge, Berliner Wertung an allen Brettern, an den ersten 4 Brettern, an den ersten 2 Brettern und danach durch Los entschieden. 
Bei 4er-Mannschaften wird analog verfahren.

13. Spieldauer und Spielzeit
Einheitliche Uhreneinstellung: 3:00 Uhr. Die Bedenkzeit regelt sich gemäß Punkt 3 der allgemeinen Turnierbedingungen.

14. Nichtantritt
14.1.
Tritt eine Mannschaft nicht zum Wettkampf an, verliert sie ihren Wettkampf mit 0:8.
Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn an weniger als 50 % der Bretter der Wettkampf aufgenommen wurde.  In Ausnahmefällen, bei höherer Gewalt, kann der jeweilige Staffelleiter bei schriftlichem Nachweis den Wettkampf neu ansetzen. Bei schuldhaftem Nichtantritt wird eine Geldbuße nach F. 7.1. Satz 4 Nr. 4. erhoben. Die Beweispflicht des Nichtverschuldens obliegt dem Verein und ist am Spieltag beim Staffelleiter und Landesspielleiter geltend zu machen. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Nichtverschuldens sind innerhalb von 7 Tagen beim Staffelleiter einzureichen. Darüber hinaus sind die Kosten der gegnerischen Mannschaft auf deren Antrag in nachgewiesener Höhe zu erstatten. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Landesspielleiter. Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der jeweiligen Staffel aus und steigt automatisch ab. Ihre bisherigen Ergebnisse werden annulliert, wobei in die DWZ-Berechnung die tatsächlichen Ergebnisse eingehen.
14.2. Tritt ein Spieler in der Landesliga, Landesklasse oder Regionalliga nicht an, zahlt sein Verein eine Buße nach F.7.1. Satz 4 Nr. 5. In Fällen unbilliger Härte kann das Schiedsgericht die Buße mindern, in Fällen höherer Gewalt ganz aufheben.
14.3. Rückzug
Rückzüge von Mannschaften nach dem Stichtag 10. Juni werden mit 300 EUR
(bei 4er-Mannschaften mit 150 EUR) geahndet. F.14 Satz 2 der Turnierordnung gilt entsprechend.

15. Kosten
Alle anfallenden Kosten werden durch die Vereine getragen.
Neben dem in der Gebührenordnung festgelegten Startgeld wird in allen unter Regie des LSBB spielenden Staffeln ein Fahrtkostenausgleich durchgeführt.
Je Entfernungskilometer nach Routenplaner (Mitte des Ortes in dem sich das Spiellokal befindet) werden 1 EUR bzw. 50 Cent bei 4er-Mannschaften angesetzt. Die Beträge werden im offiziellen Rundenberuicht (üblichwerweise Dezember) den beteiligten Mannschaften übermittelt und sind bis zum 31.1. des folgenden Jahres auf das Konto des LSBB einzuzahlen; die Auszahlung erfolgt nach Eingang aller Beträge. Bei Rückzügen, Ausschluss oder Nichtantritt erfolgt keine Neurechnung; die „eingesparten“ Fahrtkosten werden bei der betreffenden Mannschaft in Abzug gebracht.

16. Mannschaftsmeisterschaft der Frauen
Die Meisterschaft ist offen für alle Mannschaften des Landes. Die Kombination mit anderen Landesverbänden ist zulässig. Die Meisterschaft wird pro Mannschaft mit vier Schachfreundinnen gespielt, wobei zwei Schachfreundinnen als Gastspielerinnen mit Zustimmung ihres Stammvereins eingesetzt werden können. In einer Staffel können mehrere Mannschaften eines Vereins spielen. Alle anderen Regelungen werden durch die Ausschreibung festgelegt.

G. Landes-Pokal-Meisterschaften
I. Pokal-Einzelmeisterschaft
1. Austragung
Die Pokalmeisterschaft ist eine offene Meisterschaft des LSBB und wird im K.O.-System ausgetragen. Zur Führung der Wettkämpfe benennt der Spielleiter einen Turnierleiter. Die Paarungen werden vor jeder Runde am Wettkampfort frei ausgelost. Bei Remis erfolgt Blitzentscheid entsprechend der Ausschreibung. Die Bedenkzeit wird ebenfalls durch die Ausschreibung geregelt. Es gelten die FIDE-Regeln, insbesondere Anlage B - Schnellschach.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Der Sieger dieser Meisterschaft erhält den Titel „Landes-Einzel-Pokalsieger Brandenburg (Jahreszahl)“ und einen Pokal. Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche Pokal-Einzelmeisterschaft der Herren gemäß der Rangfolge dieser Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen.

II. Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
1. Austragung
Die Landes-Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird offen für alle Vereinsmannschaften des LSBB im K.O.-System ausgetragen. Jede Mannschaft besteht aus 4 Stamm- und bis zu 8 Ersatzspielern, die dem Leiter Mannschaftspokal zum festgelegten Termin mitzuteilen sind. Die Bedenkzeit und weitere Einzelheiten werden durch die Ausschreibung geregelt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Berliner Wertung. Bei einem erneuten Gleichstand wird ein doppelrundiger Blitzkampf mit gleicher Brettbesetzung durchgeführt. Sollte noch immer kein Sieger feststehen, werden weitere einrundige Blitzrunden gespielt bis ein Sieger feststeht. Dazu werden für Brett 1 die Farben gelost und in den weiteren Folgerunden jeweils getauscht.
2. Titelgewinn, Auszeichnung und Qualifikation
Die Siegermannschaft trägt den Titel „Landes-Mannschafts-Pokalsieger Brandenburg (Jahreszahl)“. Die 3 bestplatzierten Mannschaften erhalten einen Pokal. Der LSBB meldet entsprechend dem Verteilerschlüssel des DSB für die Deutsche Pokal-Mannschaftsmeisterschaft der Herren gemäß der Rangfolge dieser Meisterschaft.
3. Kosten
Die Kosten sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen. Es wird ein Fahrtkostenausgleich durchgeführt mit dem halben Betrag des Kilometersatzes der Mannschaftswettkämpfe gemäß TO Punkt F. Je Wettkampf (Finalrunden gelten als ein Wettkampf) werden die Fahrtkosten separat ermittelt und von allen beteiligten Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Sie sind vor Spielbeginn in bar auszugleichen. Weitere Einzelheiten sind der Ausschreibung zu entnehmen.
4. Bußen
Mannschaften, die nach Meldeschluss ihre Teilnahme zurückziehen oder zu einem Wettkampf nicht antreten, werden mit einer Buße von 50 EUR belegt. Diese wird vom Landesspielleiter ausgesprochen.

H. Landesauswahlmannschaften
Das Präsidium des LSBB entscheidet jährlich über die Teilnahme von Landesauswahlmannschaften an den Deutschen Meisterschaften und beruft die Teilnehmer nach einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Gremien.

I. Ausschreibungen zum Wettkampfjahr
Die jährlichen Ausschreibungen für
- die Landes-Einzelmeisterschaften der Frauen, Herren und Senioren,
- die Landes-Pokalmeisterschaften
sind durch die Verantwortlichen termingerecht auszuarbeiten und allen Vereinen zuzuleiten.

J. Spielbetrieb im Nachwuchsbereich
Der Spielbetrieb im Nachwuchsbereich wird durch die Spielordnung geregelt. Änderungen der Spielordnung beschließt die Spielkommission.

K. Die Spielkommission
1.
Für die Durchsetzung der Turnierordnung ist der Landesspielleiter verantwortlich. Zur Planung und Organisation des Spielbetriebes unterstützt ihn die Spielkommission, die in der Regel einmal im Spieljahr tagt und in der der Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb, alle Staffelleiter, der Jugendwart, die Referenten für Frauenschach, Leistungssport, Seniorenschach, Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit mitarbeiten. Jedes Mitglied des Präsidiums kann mit Stimmrecht an den Tagungen der Spielkommission teilnehmen.
2. Die Spielkommission
- gewährleistet den Spielbetrieb auf der Grundlage der Turnierordnung und sichert allen Mannschaften des Landes faire Wettkampfbedingungen;
- sichert durch ihr Wirken, dass alle Mannschaften des Landes, die in den Bundesligen oder der Oberliga spielen, keine Wettbewerbsnachteile durch diese Turnierordnung erfahren;
- legt die Termine für das Spieljahr fest;
- schafft die organisatorischen Grundlagen für die in Staffeln auszutragenden Mannschaftsmeisterschaften und nimmt die jährliche Auslosung vor;
- beschließt die Spielordnung des Nachwuchses, ihre Änderung und Ergänzung.
3. Der vom Präsidium berufene Leiter für den Mannschaftsspielbetrieb nimmt alle organisatorischen sowie sanktionsrechtlichen Aufgaben und Entscheidungen gemäß der Turnierordnung F Landesmannschaftsmeisterschaften wahr. Die Bestätigung der Berufung des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb erfolgt durch den Landeskongress.
Die Landesspielkommission wählt bei Bedarf aus ihren Mitgliedern einen Stellvertreter des Leiters für den Mannschaftsspielbetrieb, der bei Notwendigkeit dessen Aufgaben übernimmt. Das Recht hierzu wurde der Landesspielkommission vom Kongress übertragen.